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TU Berlin

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Wohnen

Das Studentenwerk vermittelt kostenlos Zimmer oder Wohnungen und unterstützt Studenten und Studentinnen bei der Suche und beim Mieten von Wohnungen. In Berlin gibt es rund 10 000 Wohnheimplätze in 40 über die ganze Stadt verteilten Studentenwohnheimen. Um einen Wohnheimplatz zu bekommen, müssen Sie immatrikuliert sein, als Ausweis reicht zunächst aber auch der Zulassungsbescheid. Ein Extra-Info des Studentenwerks "Budenzauber" erhalten Sie im Beratungs- und Service-Point.

Die Vergabe der Wohnheimplätze/Wohnungen erfolgt direkt über eine der vier Wohnheimpoolverwaltungen, Vorrang haben die Studierenden, die sich persönlich in den Verwaltungen beworben haben. Es gibt keine Warteliste und keine Reservierung.

Für Ausländerinnen und Ausländer gibt es zusätzlich zu der Vermittlung von Plätzen in den Wohnheimen durch das Studentenwerk eine besondere Vermittlung von Privatunterkünften durch die Arbeitsgruppe Betreuung für internationale Studierende an der TU Berlin. Es können jedoch nur Zimmer für Studierende vermittelt werden, die bereits in Berlin sind. Ausländer und Ausländerinnen erhalten dort auch Auskünfte in Wohnungsfragen, z. B. Abschluss von Mietverträgen, Beantragung von Wohngeld, Adressen von Wohnheimen, notwendige Formalitäten wie polizeiliche Anmeldung u.a.m.

Unterkünfte für die erste Zeit

Wer rasch eine vorübergehende Unterkunft  sucht, kann sich an Mitwohnzentralen, Jugendherbergen, Jugendgästehäuser, Studentenhotels oder Backpa­ckers Hostels wenden. Adressen erfahren Sie u. a. im Tourist Info Center Europa Center, Eingang Budapester Straße 45, Mo-Sa 8.30-20.30 Uhr, So 10 -18.30 Uhr, im Telefonbuch unter „Mitwohnzentralen“  oder im Internet. Eine kleine Auswahl finden Sie in der rechten Spalte. Weitere private Anbieter sind auf den Seiten des Akademischen Auslandsamts aufgelistet.

Wohnberechtigungsschein

Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, wenn Sie eine der relativ günstigen mit öffentlichen Mitteln geförderten Sozialwohnungen haben wollen. Die Voraussetzungen für einen Wohnbe­rechtigungsschein "mit Dring­lichkeits­stufe" können Sie beim jeweiligen Bezirksamt bzw. im Bürgerbüro erfragen. Dort gibt es auch eine Wohngeldbroschüre. Nähere Informationen erhalten Sie beim Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen, bzw. einem Wohnungsamt Ihrer Wahl, wenn Sie in Berlin noch nicht polizeilich gemeldet sind. (Antragsformulare im Schreibwarenhandel oder online)

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