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TU Berlin

Inhalt des Dokuments

Unfallanzeigen

Bei Arbeits- und Wegeunfällen besteht für Beschäftigte, Beamte und Studierende der Technischen Universität Berlin Versicherungsschutz.
Dieser kann jedoch nur wirksam werden, wenn die Unfälle unverzüglich per Unfallanzeige gemeldet werden.

Bei schweren Unfällen z.B. mit Todesfolge oder Gliedmaßenverlust oder mit vielen Verletzten sind sofort zu benachrichtigen:
1. SDU App. 28888, Fax 21145
2. BÄD App. 25080, Fax 73627
3. LAGetSi Tel. 90254 5000, Fax 90254 5301
4. Unfallkasse Berlin Tel. 76241-0, Fax 76241-109
5. Personalrat der TUB App. 22901, Fax 23269

Bitte jeweils 5 Kopien einreichen!

Beschäftigte

Der oder die Vorgesetzte ist über den Unfall unverzüglich zu informieren. Die Unfallanzeige ist dem Personalteam unverzüglich zuzusenden. mehr zu: Beschäftigte

Beamte

Unfälle sind unverzüglich über eine Unfallanzeige dem zuständigen Personalteam zu melden und der oder dem Vorgesetzten zu melden. mehr zu: Beamte

Praktikanten u.a.

Sind Praktikanten der Berufsgenossenschaft zu melden? Wann ist ein Praktikant versichert? mehr zu: Praktikanten u.a.

Studierende

Wenn Sie einen Unfall erleiden, benachrichtigen Sie bitte so schnell wie möglich das Campus Center und füllen die Unfallanzeige aus. mehr zu: Studierende

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Zusatzinformationen / Extras

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Kontakt

SDU
Tel 030 / 314-28888
Fax 030 / 314-21145

Betriebsärztlicher Dienst

Tel.: 030 / 314-25080