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TU Berlin

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Formalitäten

Eine Besonderheit des Studiums ist die „Rückmeldung“, die jedes Semester nötig ist. Sie ist ganz wichtig, damit Sie über die gesamte Studienzeit immatrikuliert bleiben. Welche Termine eingehalten werden müssen und welche Formalitäten es sonst noch gibt, erfahren Sie hier.

Rückmeldung

Sie müssen sich für jedes neue Semester "zurückmelden", wenn Sie weiterstudieren wollen. An der TU wird die Rückmeldung in einem schriftlichen Verfahren durchgeführt. Sechs Wochen vor Ende der Vorlesungszeit werden Ihnen die Rückmeldeunterlagen für das kommende Semester zugeschickt. Spätestens bis zum letzten Vorlesungstag müssen Ihre Semesterbeiträge bei der Technischen Universität eingegangen sein. Gegebenenfalls müssen Sie den Nachweis über die Teilnahme an einer besonderen Prüfungsberatung oder weitere für die Rückmeldung erforderlichen Unterlagen erbringen. Sie bekommen dann per Post sieben Studienbescheinigungen, ein Studienbuchblatt und den für das neue Semester gültigen Aufkleber für den Studierendenausweis. Sollten Sie den Rückmeldetermin versäumt haben, können Sie sich gegen eine Gebühr von 19,94 € auch noch verspätet bis zum 1.4. bzw. 1.10. zurückmelden.

Achtung: Wenn Sie sich nicht zurückmelden, werden Sie exmatrikuliert.

Studierendenausweis

Der Studierendenausweis, auch Campuskarte genannt, ist gleichzeitig Ihr Fahrausweis (Semesterticket) und Ausweis für die Bibliotheken der TU Berlin. Zum Studienanfang erhalten Sie nach der Einschreibung eine detaillierte Anleitung, wie der Studierendenausweis erstellt wird. Im weiteren Verlauf Ihres Studiums bekommen Sie jedes Semester nach der Rückmeldung einen aktuellen Aufkleber und die neuen Studienbecheinigungen zugeschickt.
Ist Ihr Studierendenausweis verloren gegangen oder gestohlen worden, wenden Sie sich möglichst schnell an das Camous Center, um eine Ersatzkarte zu beantragen. Hierfür müssen Sie bei der Universitätskasse im Raum H 2106 eine Gebühr von 16 Euro bar einzahlen und die Quittung zusammen mit dem Formular „Erklärung über Verlust oder Nichterhalt des Studierendenausweises" beim Campus Center einreichen. Bei Diebstahl muss zusätzlich die Kopie der polizeilichen Anzeige beigefügt werden. Anschließend wird Ihnen ein Schreiben ausgestellt, mit dem der Studierendenausweis erneut ausgefertigt wird.

Adressenänderung

Wenn sich während des Semesters Ihre Adresse ändern sollte, geben Sie bitte dem Campus Center so bald wie möglich schriftlich Bescheid. So kann wichtige Uni-Post an Sie (z.B. die Rückmeldeunterlagen) nicht verloren gehen.

Beurlaubung

Sie können sich vom Studienbetrieb semesterweise "beurlauben" lassen, wenn Sie z. B. längere Zeit krank sind oder andere wichtige Gründe haben, die Sie an einem normalen Semesterablauf hindern (z. B. Auslandsstudium, Praktikum, Wehr- bzw. Zivildienst oder Schwangerschaft). Sie können in einem solchen Fall bis zu vier Wochen (bei Krankheit länger) nach Beginn der Vorlesungszeit im Campuscenter einen Antrag auf Beurlaubung (siehe rechte Seitenspalte) stellen. Wenn Sie an mehreren Hochschulen immatrikuliert sind, müssen Sie sich gleichzeitig auch an den anderen Hochschulen beurlauben lassen. Achtung: auch bei Beurlaubung ist eine rechzeitige Rückmeldung nötig.

Exmatrikulation

Wollen Sie die Hochschule wechseln oder Ihr Studium beenden, müssen Sie sich exmatrikulieren. Die Exmatrikulation können Sie jederzeit beantragen. Mit dem Antrag auf Exmatrikulation ist die Rückgabe des Studierendenausweises (Plastikkarte) mit dem aktuellen Semesterticketaufkleber sowie der aktuellen Semesterbescheinigungen erforderlich.

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