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FAQs
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Bewerbung für die Bachelorstudiengänge zusammengestellt.
Fehlt Ihnen eine Frage? Schreiben Sie uns!
- Gibt es eine Bewerbungsfrist für Alt-Abiturientinnen?
- Wie bekomme ich einen Studienplatz?
- Wie oft kann man sich bewerben?
- Kann man sich an mehreren Hochschulen bewerben?
- Wenn ich abgelehnt werde, kann ich dann noch etwas anderes studieren?
- Gibt es außer der Abiturnote und Wartezeit weitere Auswahlkriterien?
- Was ist Wartezeit?
- Kann ich während der Wartezeit etwas anders studieren?
- Wo kann ich mich denn hier in die Warteliste für meinen Studiengang eintragen?
- Welche Chancen hat man denn im Losverfahren?
- Welchen NC benötige ich für meinen Studiengang?
- Wie verbessert sich meine Note durch die Wartezeit?
- Gibt es an der TU Berlin auch noch Studiengänge ohne NC?
- Was kostet ein Studium an der TU Berlin?
Gibt es eine Bewerbungsfrist für Alt-Abiturientinnen?
Nein. Die Bewerbungsfristen gelten für Sie unabhängig davon, wie lange Ihr Abitur zurückliegt.
Wie bekomme ich einen Studienplatz?
Wenn Sie den Studienbeginn zum Wintersemester planen, müssen Sie sich zwischen dem 01.06. und dem 15.07. an der TU Berlin bewerben. Wenn Sie Ihr Studium im Sommersemester beginnen wollen muss die Bewerbung zwischen dem 01.12. und dem 15.01. eingereicht sein. Es gibt zur Zeit drei Bachelorstudiengänge, für die Sie sich zum 1. Fachsemester direkt einschreiben können.
Wie oft kann man sich bewerben?
Sie können zu jedem Semester nur eine Bewerbung bei der TU Berlin abgeben. Darin können Sie einen Erst- und einen Zweitwunsch angeben.
Sollten Sie in einem Semester keinen Studienplatz erhalten, können Sie sich zu jedem nachfolgenden Semester wieder neu bewerben. Wenn Sie sich in der Zwischenzeit nicht an einer deutschen Hochschule einschreiben, sammeln Sie dabei Wartezeit und verbessern Ihre Chancen, über die Wartezeit einen Platz zu bekommen.
Kann man sich an mehreren Hochschulen bewerben?
Ja, Sie können sich an mehreren Hochschulen parallel bewerben. Bitte erfragen Sie an jeder Hochschule, wieviele Bewerbungen Sie dort einreichen dürfen. Zusätzlich können Sie immer auch eine Bewerbung bei Hochschulstart für einen der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge stellen (Medizin, Pharmazie, Tiermedizin, Zahnmedizin).
Wenn ich abgelehnt werde, kann ich dann noch etwas anderes studieren?
Das ist schwierig, kann aber noch möglich sein. Sie können sich ab dem 01.09. für das Wintersemester und dem 01.03. für das Sommersemester bei der Studienplatzbörse nach noch freien Studienplätzen erkundigen. Über Ihre sonstigen Möglichkeiten sollten Sie sich unbedingt beraten lassen.
Gibt es außer der Abiturnote und Wartezeit weitere Auswahlkriterien?
Nein, an der TU Berlin nicht. Die TU Berlin vergibt ihre Studienplätze zu 50% nach der Abiturdurchschnittsnote und zu 50% nach der Wartezeit (Zeit vom Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bis zum Studienbeginn, gerechnet in Semestern).
Bei anderen Hochschulen kann es sein, dass für einen Teil der Studienplätze weitere Kriterien als die Abiturnote herangezogen werden, z. B. gewichtete Einzelnoten, Tests, praktische Tätigkeit oder Auswahlgespräche. Bislang macht die TU Berlin von dieser Möglichkeit noch keinen Gebrauch.
Was ist Wartezeit?
Die Wartezeit berechnet sich nach der Zahl der Halbjahre, die vom Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (bzw. des ersten Hochschulabschlusses) bis zum Beginn des Semesters, für das Sie sich bewerben, verstrichen sind. Ein Halbjahr zählt jeweils vom 1.4. bis 30.9. und 1.10. bis 31.3., wobei das Halbjahr, in dem die Hochschulzugangsberechtigung erworben wurde, nicht mitgezählt wird.
Die Wartezeit wird automatisch von der Hochschule an der Sie sich bewerben berechnet und gilt unabhängig davon, ob Sie sich in dieser Zeit bereits beworben haben oder nicht. Im Land Berlin werden Zeiten in denen Sie an einer Hochschule in Deutschland, der EU, bzw. eines anderen EWR-Vertragsstaats eingeschrieben waren nicht als Wartezeit berechnet.
Kann ich während der Wartezeit etwas anders studieren?
Nein. Denn im Land Berlin werden Zeiten in denen Sie an einer Hochschule in Deutschland, der EU und, oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums eingeschrieben waren nicht als Wartezeit berechnet. Ein Studium in einem anderen als den oben genannten Ländern ist somit möglich und hat keinen negativen Einfluss auf ihre Wartezeit.
Wo kann ich mich denn hier in die Warteliste für meinen Studiengang eintragen?
Es gibt keine Wartelisten für einen Studienplatz. Vielmehr wird bei jeder Bewerbung automatisch von jeder Hochschule überprüft, wie viel Zeit schon seit dem Erwerb Ihres Abiturs verstrichen ist. Diese Zeit ist die Wartezeit. Sie wird in Halbjahren, also Semestern berechnet. Mit dieser Wartezeit nehmen Sie, genau wie mit Ihrer Abiturdurchschnittsnote am Bewerbungsverfahren teil. Für die Berücksichtigung der Wartezeit muss man sich nicht bereits früher an der Hochschule beworben haben. Die Wartezeit müssen Sie bei der Bewerbung auch nicht gesondert angeben. Nicht als Wartezeit gezählt werden Semester, während denen Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren.
Welche Chancen hat man denn im Losverfahren?
Das Losverfahren bedeutet, dass Studienplätze, die im regulären Auswahlverfahren frei bleiben, verlost werden. Für die Teilnahme am Losverfahren muss man sich gesondert bewerben. Dies ist jedoch überflüssig, wenn Sie sich bereits regulär für den Studiengang beworben hatten und keinen Studienplatz erhalten haben.
Da erst zu Beginn des Semesters feststeht, ob überhaupt und wenn ja wie viele Plätze noch frei sind, kann man über die Chancen nichts sagen. Um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, sollte man sich aber auf jeden Fall am Losverfahren beteiligen. Weitere Informationen finden sich bei den Bewerberinformationen im Servicebereich Bachelor unter dem Punkt Vergabeverfahren.
Welchen NC benötige ich für meinen Studiengang?
Das kann man vorab leider nicht wissen. Die Note im Abitur, die man braucht, um zugelassen zu werden, ergibt sich erst im Auswahlverfahren selbst. Als Anhaltspunkt hat man lediglich das Ergebnis des vergangenen Jahres. Aber Vorsicht: der NC kann auch ganz anders ausfallen. Die Konsequenz ist daher: auf jeden Fall bewerben!
Wie verbessert sich meine Note durch die Wartezeit?
Einem weit verbreiteten Gerücht nach verbessert sich die Note durch Wartezeit. Das ist aber falsch. Auswahl nach Note und Auswahl nach Wartezeit haben zunächst einmal nichts miteinander zu tun. Jeder Bewerber, jede Bewerberin wird automatisch bei beiden Auswahlkriterien berücksichtigt. Nur wenn man in Grenzfällen von zwei Bewerbern mit derselben Note nur noch einen aufnehmen kann, bekommt der mit der längeren Wartezeit den Platz.
An der Abiturnote kann man, wenn sie einmal feststeht, nichts mehr ändern, anders ist es bei der Wartezeit.
Gibt es an der TU Berlin auch noch Studiengänge ohne NC?
Ja, es gibt zur Zeit Bachelorstudiengänge, für die Sie sich zum 1. Fachsemester direkt einschreiben können. Höhere Fachsemester sind in einzelnen Studiengängen ebenfalls NC-frei (siehe Studienangebot im Bachelor). Darüber hinaus gibt es einige Masterstudiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (siehe Studienangebot im Master).
Was kostet ein Studium an der TU Berlin?
Bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung muss ein Semesterbeitrag gezahlt werden, der sich aus einer Verwaltungsgebühr, dem Semesterticket und den Beiträgen zum Studentenwerk und zur Studierendenschaft zusammensetzt. Die genaue Höhe des Beitrags finden Sie hier.
Studiengebühren werden an der TU Berlin nicht erhoben und sind zurzeit auch nicht geplant. Ausgenommen hiervon sind die weiterbildenden Masterstudiengänge, die sich bevorzugt an Berufstätige zur Weiterqualifikation richten.
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