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TU Berlin

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Gasthörerschaft (§ 17 OTU)

Personen, die nicht Studierende anderer Hochschulen  sind, können nach Maßgabe der vorhandenen Studienplätze als Gasthörerinnen oder Gasthörer an einzelnen Lehrveranstaltungen der TU Berlin teilnehmen.

Die Gasthörerschaft kann während der Vorlesungszeiten unter Nutzung der entsprechenden Formulare im Campus Center der TU Berlin beantragt werden. Gasthörer dürfen keine Prüfungen abgelegen, sie bekommen jedoch Leistungsnachweise.

Die Dozentin oder der Dozent muss Ihrer Teilnahme an Lehrveranstaltungen vorab immer zustimmen. Danach muss die Dekanin oder der Dekan der zuständigen Fakultät ebenfalls vorab die schriftliche Einverständniserklärung abgeben. Für eine Lehrveranstaltung mit einer Semesterwochenstunde entrichten Sie eine Gebühr in Höhe von 15,00 EUR. Bitte überprüfen Sie anhand des Vorlesungsverzeichnisses, mit wie vielen Semesterwochenstunden Ihre Lehrveranstaltung angesetzt ist. 

Mitglieder und Nebenhörerinnen und Nebenhörer der Technischen Universität Berlin sowie Schülerinnen und Schüler sind von dieser Gebühr befreit. Teilnehmerinnen und Teilnehmer am viersemestrigen Weiterbildungsprogramm „Berliner-Modell: Ausbildung für nachberufliche Aktivitäten – BANA“ zahlen je Semester 60,00 EUR. Nachdem Sie die Gebühr entrichtet haben, erhalten Sie von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Nationalen Zulassung (im Campus Center) die Gasthörerkarte, die zum Besuch der darin genannten Lehrveranstaltung(en) berechtigt.
Gasthörer-Info (PDF, 86,5 KB)
Einverständniserklärung Gasthörer (PDF, 52,8 KB)

Nebenhörerschaft (§ 16 OTU*)

Studierende anderer deutscher Universitäten oder Fachhochschulen können nach Maßgabe der vorhandenen Studienplätze als Nebenhörerinnen oder Nebenhörer an einzelnen Lehrveranstaltungen der TU Berlin teilnehmen, sofern hierdurch keine Studierenden der TU Berlin von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Nebenhörerschaft kann während der Vorlesungszeiten im Campus Center beantragt werden. Dazu nutzen Sie folgende Formulare: die Einverständniserklärung und den Erhebungsbogen für Studenten- und Prüfungsdaten. Die Nebenhörerkarte wird Ihnen sodann persönlich im Campus Center ausgehändigt. Die Dozentin oder der Dozent muss vor Beginn der ersten Teilnahme an den von Ihnen gewählten Lehrveranstaltungen die Einverständniserklärung abzeichnen. Außerdem muss die Dekanin oder der Dekan der zuständigen Fakultät ebenfalls vorab auf der Einverständniserklärung zustimmen. Leistungsnachweise können erbracht, Fachprüfungen abgelegt werden.
* OTU = Ordnung der Technischen Univesität Berlin über die Rechte und Pflichten der Studentinnen und Studenten.

Statistischer Erhebungsbogen für Nebenhörer/innen (PDF, 60,1 KB)
Nebenhörer-Info (PDF, 89,8 KB)
Einverständniserklärung Nebenhörer (PDF, 76,8 KB)

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