Inhalt des Dokuments
Bewerbung zum 1. Fachsemester
für Studiengänge mit dem Abschlussziel Bachelor, Bachelor mit Lehramtsoption und Staatsexamen (Lebensmittelchemie)
Folgende Studiengänge nehmen am Dialogorientierten Serviceverfahren teil:
Maschinenbau, Verkehrswesen, Werkstoffwissenschaften, Chemie, Chemieingenieurwesen, Physikalische Ingenieurwissenschaft und Informationstechnik im Maschinenwesen
Weiter zur Bewerbung für die am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmenden Studiengänge
Wenn Sie als nationaler Bewerber bzw. nationale Bewerberin gelten,
dann bewerben Sie sich für das 1. Fachsemester mit unserer Online-Bewerbung.
Hinweis für das Studium mit dem Abschlussziel Bachelor mit Lehramtsoption
Der Antrag auf Zulassung wird nur für das Kernfach gestellt. Die Angabe des Zweitfaches erfolgt erst im Falle einer Zulassung. Nähere Informationen erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid.
Zur Online-Bewerbung
- legen Sie Ihr Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung bereit.
- lesen Sie sich sorgfältig alle Hinweise durch.
- Nach dem Ausfüllen: ausdrucken, unterschreiben und abschicken nicht
vergessen. Ohne den unterschriebenen Ausdruck ist die Bewerbung ungültig.
Falls Sie bereits in Deutschland an einer Hochschule eingeschrieben sind oder waren:
- müssen Sie den Antrag auf Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und
Prüfungsleistungen bei der Bewerbung zum 1. Fachsemester noch nicht einreichen.
- müssen Sie die Gesamtzahl der Semester die sie an deutschen Hochschulen eingeschrieben sind oder waren in der Online-Bewerbung eintragen.
Sicherheitshinweis
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Antrag vollständig geprüft wurde.
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Kurzinfos zur Bewerbung
| Gelte ich als nationaler Bewerber bzw. nationale Bewerberin ? Die genaue Definition finden Sie hier. | |
| Ab wann steht die Online-Bewerbung zur Verfügung ? Für die Bewerbung zum Wintersemester ab 1. Juni Für die Bewerbung zum Sommersemester ab 1. Dezember des Vorjahres | |
| Bis wann muss ich die Bewerbung einreichen ? Für die Bewerbung zum Wintersemester ist der 15. Juli Bewerbungsschluss. Für die Bewerbung zum Sommersemester der 15. Januar Bewerbungsschluss. Die Frist kann nicht verlängert werden, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt. Alle Unterlagen, die nach dem Fristende eingereicht werden, dürfen nicht mehr im Zulassungsverfahren berücksichtigt werden. Es gilt der Eingang an der TU Berlin. | |
| Muss ich mein Abiturzeugnis mit der Bewerbung einreichen ? Nein, das wird erst im Falle einer Zulassung erforderlich. AUSNAHME: Sie stellen einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote oder einen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit. In diesen Fällen ist die beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) schon zusammen mit der Bewerbung einzureichen. | |
| Wo bekomme ich eine Empfangbestätigung ? In Ihrem Bewerbungsaccount (Über den "Stand Ihrer Bewerbung" erreichbar) haben Sie die Möglichkeit, eine Empfangbestätigung auszudrucken. Von Rückfragen bitten wir aufgrund des hohen Bewerberaufkommens abzusehen. | |
| Was ist das koordinierte Zulassungsverfahren ? Mehrere Hochschulen in Deutschland haben sich auf einen einheitlichen Zulassungszeitraum für das Hauptverfahren geeinigt. Mehr | |
| Wie ist der Bearbeitungsstand ? Über das Portal "Stand Ihrer Bewerbung" können Sie den aktuellen Stand der Zulassung erfahren. |

