Inhalt des Dokuments
FAQ - Häufig gestellte Fragen
- Wie werde ich GastwissenschaftlerIn an der TU Berlin?
- Wie finanziere ich meinen Deutschlandaufenthalt?
- Wie finde ich eine Unterkunft in Berlin?
- Was muss vor meiner Ankunft in Deutschland getan werden?
- Was sollte in den ersten Tagen nach der Ankunft erledigt werden?
- Wie und wo kann ich mein Visum verlängern?
- Was sollte ich vor meiner Abreise aus Deutschland beachten?
Wie werde ich GastwissenschaftlerIn an der TU Berlin?
Wir beraten gerne die TU Wissenschaftler bei der Anbahnung von Kontakten zu Partneruniversitäten, bei der Pflege bestehender Kooperationen sowie bei der Initiierung neuer Projekte. Unser Team informiert TU Wissenschaftler über verschiedene Drittmittelausschreibungen. Wir vermitteln darüber hinaus internationale Doktorandenanfragen an Professoren der TU Berlin und bieten den gesamten administrativen Service bei deren Aufnahme. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Mitarbeiter bei den Außenbeziehungen der TU Berlin.
Team Internationale Wissenschaftskooperationen/Gästebetreuung
Wie finanziere ich meinen Deutschlandaufenthalt?
Finanzierungsmöglichkeiten der TU Berlin
Die Stabsstelle Außenbeziehungen ermöglicht zur Anbahnung von Kooperationen eine Anschubfinanzierung, z. B. in Form eines Reisekostenzuschusses für TU Wissenschaftler. Die Aufenthaltskosten vor Ort trägt üblicherweise die Partnereinrichtung. Es können keine Teilnahmen an Konferenzen und Tagungen übernommen werden.
Fördermöglichkeiten für Gastwissenschaftler:
Für internationale Gastwissenschaftler gibt es die Möglichkeit, durch den gastgebenden TU-Professor Tage- und Übernachtungsgelder in der Regel für Aufenthalte bis zu 1 Monat formlos über die Stabsstelle Außenbeziehungen zu beantragen. Die Richtlinien hierzu finden Sie hier:
Gastwissenschaftler-Richtlinien (pdf.)
Forschungsförderung der TU Berlin
DAAD
Für ausländische Wissenschaftler verspricht die Forschung in Deutschland vielfältige Möglichkeiten: Eine Karriere innerhalb der universitären Forschung, eine Stelle an einer außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder im Bereich Forschung und Entwicklung in der Industrie. Das DAAD-Webangebot bietet einen Überblick über die verschiedenen Karrieremöglichkeiten, deren Finanzierung sowie über die fachlichen und formalen Voraussetzungen. Stipendiendatenbank
Alexander von Humboldt-Stiftung
Förderprogramme für promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler:
Die AvH fördert Wissenschaftskooperationen zwischen exzellenten ausländischen und deutschen Forscherinnen und Forschern. Fördermöglichkeiten während des Forschungsaufenthalts für Wissenschaftler, die nach Deutschland kommen, finden sie hier: Förderprogramme
EURAXESS-Deutschland für ForscherInnen
Wichtige Informationen und Beratung für international mobile Forscherinnen und Forscher, die für eine wissenschaftliche Tätigkeit nach Deutschland kommen oder in ein anderes Land gehen möchten. Auf dieser Website finden Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten, Stellenangeboten, Sozialversicherungs-und Steuerfragen und weiteren Themen rund um die Mobilität von Forschern: Förderdatenbank
Wie finde ich eine Unterkunft in Berlin?
Unser Team berät und hilft gerne bei der Vermittlung von Unterkünften. Den internationalen Gastwissenschaftlern der TU Berlin steht für mittel- und langfristige Aufenthalte das TU-Gästehaus zur Verfügung. Sollte das TU-Gästehaus ausgebucht sein, finden Sie auf unserer Website Informationen zu weiteren Unterkünften in Berlin.
Bei kurzfristigen Aufenthalten von Gästen haben Professoren, Wissenschaftler und Angestellte der TU die Möglichkeit, für Ihre Gäste Unterkünfte in Partnerhotels der TUB zu günstigen Konditionen zu buchen.
Was muss vor meiner Ankunft in Deutschland getan werden?
Für Ihren Forschungsaufenthalt gibt es einige Dinge, die Sie vor Ihrer Anreise erledigen sollten. Die folgende Checkliste haben wir für Sie zusammengestellt um Ihnen zu helfen, Ihren Aufenthalt in Berlin so gut wie möglich von Ihrem Heimatland aus organisieren zu können:
- Ihr Reisepass muss für den gesamten
Zeitraum des Aufenthaltes in Deutschland gültig sein.
- Das Einreisevisum sollte so früh wie
möglich beantragt werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der
Deutschen Botschaft in Ihrem Land (Informationen rund um Visa-Fragen finden Sie beim Auswärtigen Amt oder bei EURAXESS)
- Mehrere biometrische Passfoto's erstellen (spezielle Regelungen, die es zu beachten gilt finden Sie [hier...]).
- Um das Leben in Berlin zu erleichtern, ist es sinnvoll, offiziell beglaubigte Kopien der wichtigsten Zeugnisse und Urkunden und alle wichtigen medizinischen Dokumente mitzunehmen.
- Schließen Sie eine Krankenversicherung ab, die in Deutschland gültig ist.
- Möglichkeiten zur Unterkunft in Berlin finden Sie hier.
- Sie benötigen einen Internationaler Führerschein, falls Sie in Deutschland mit dem Auto fahren möchten.
- Wenn Sie mit der Familie kommen und einen Kindergarten- oder Schulplatz benötigen, wäre es sinnvoll den Platz schon vor der Anreise zu reservieren. Nützliche Informationen finden Sie hier.
Was sollte in den ersten Tagen nach der Ankunft erledigt werden?
Nach Ihrer Ankunft in Berlin sollten Sie zunächst einige Formalitäten erledigen, bevor Sie sich voll und ganz Ihrem Forschungsaufenthalt widmen. Die folgenden Punkte sollen Ihnen die ersten Schritte in Berlin erleichtern:
1. Bankkonto eröffnen
Banken:
Falls Sie länger in Deutschland bleiben, ist es sinnvoll ein Bankkonto zu eröffnen. Zum Eröffnen eines Bankkontos werden der Pass und die Aufenthaltsgenehmigung (diese erhalten Sie bei der Ausländerbehörde) in Deutschland benötigt. Oft ist auch eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt, aus welcher Ihre Berliner Adresse hervorgeht, für die Eröffnung eines Bankkontos erforderlich (diese erhalten Sie bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt).
2. Versicherung beantragen
Sie und begleitende Familienangehörige müssen vom ersten Tag an und während der gesamten Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland bei einer Krankenversicherungsgesellschaft versichert sein.
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, benötigen Sie den Nachweis einer Krankenversicherung. Die Krankenversicherung muss mindestens die medizinische Behandlung bei akuter Krankheit und bei Unfällen abdecken.
Außerdem kann in Deutschland jeder für seine verursachten Schäden an Dritten haftbar gemacht werden. Eltern haften für Ihre Kinder. Es ist daher üblich, eine private (Familien-)Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen Forderungen zu versichern, die anderen durch unabsichtlich verursachte Schäden entstehen.
Beispiele für mögliche Versicherungen:
- HanseMerkur (Krankenversicherung, Haftpflightversicherung)
- ProVisit-Visum (Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung optional)
Wenn Sie länger als 3 Monate in Deutschland bleiben, müssen Sie folgendes machen:
3. Anmelden beim Einwohnermeldeamt
Anmelden:
In Deutschland besteht eine Meldepflicht für alle Personen, die eine Wohnung beziehen. Innerhalb einer Woche nach Einreise oder Umzug müssen Sie sich und alle miteingereisten Familienmitglieder im Einwohnermeldeamt Ihres Wohnbezirks anmelden. Im Einwohnermeldeamt erhalten Sie:
- Meldebescheinigung: Diese benötigen Sie zum Beispiel für die Verlängerung Ihres Visums und für die Eröffnung eines Bankkontos.
- Lohnsteuerkarte: Sie benötigen die Lohnsteuerkarte, wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der Universität haben und Gehalt beziehen.
Zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigen Sie:
- Gültigen Reisepass
- Mietvertrag
- Für Familienmitglieder Heirats- und Geburtsurkunden
Das Einwohnermeldeamt in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Freizügigkeitsbescheinigung:
Wenn Sie Bürger der EU oder Staatsangehöriger Islands, Lichtensteins oder Norwegens sind und Ihr Aufenthalt länger als 3 Monate dauert, benötigen Sie eine Freizügigkeitsbescheinigung. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier.
Ummelden / Abmelden:
Falls Sie während Ihres Aufenthaltes die Wohnung wechseln, müssen Sie sich bei dem für Ihren neuen Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt ummelden, das heißt, Sie müssen Ihre neue Adresse registrieren lassen.
Wenn Sie Deutschland am Ende Ihres Forschungsaufenthaltes wieder verlassen, müssen Sie sich im Einwohnermeldeamt abmelden.
4. Aufenthaltsgenehmigung (Ausländerbehörde oder Visa-Service der TU Berlin)
Falls der Aufenthalt an der TU Berlin länger als drei Monate dauert, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Einreisevisums bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Bitte achten Sie darauf, rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis einen Antrag auf Verlängerung oder einen Antrag auf Erteilung einer neuen Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Damit die Anmeldung möglichst schnell und ohne Komplikationen verläuft, können Sie hier online einen Termin vereinbaren.
Wenn Sie noch persönliche Fragen haben, können Sie sich gerne an den Visa-Service der TU Berlin wenden.
Zur Anmeldung im Ausländermeldeamt benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
- Gültiger Reisepass
- Ihren Mietvertrag in Berlin
- Einen Nachweis über eine in Deutschland gültige Krankenversicherung
- 4 biometrische Passfotos (die Informationen dazu finden Sie hier)
- Anmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamts
- Bei Ehepartnern / Kindern: Heiratsurkunde / Geburtsurkunde
- Ihren Arbeitsvertrag, Ihren Stipendienvertrag oder einen anderen Nachweis über die Finanzierung Ihres Aufenthalts in Deutschland
Weiterführende Informationen rund um Visa-Fragen finden Sie bei EURAXESS.
Wie und wo kann ich mein Visum verlängern?
Studierende und Gastwissenschaftler/innen an der TUB können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - solange diese noch nicht abgelaufen ist - beim Visa-Service des Bereichs Betreuung für internationale Studierende beantragen.Wollen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, die länger als ein Jahr gültig sein soll, so benötigen Sie den zum 1.9.2011 neu eingeführten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Da die Ausstellung eines eAT verfahrenstechnisch relativ aufwendig ist, sollten Sie den eAT bereits ca. acht Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis bzw. Ihres Visums beantragen.
Ein Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis kann nur unter folgenden Bedingungen entgegengenommen werden:
- die Antragsunterlagen müssen vollständig sein
- die polizeiliche Anmedlung bei der Berliner Meldebehörde muss bereits erfolgt sein
Benötigen Sie keinen eAT, da Sie nur für maximal ein Jahr eine Aufenthaltserlaubnis beantragen wollen, müssen Sie bei Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis über den Visa-Service zusätzlich zumindest 4 Wochen auf Ihren Pass verzichten können.
Folgende Unterlagen sind im Original und in Kopie mitzubringen:
- Antragsformular
- Gültiger Nationalpass (wobei darauf zu achten ist, daß der Pass noch eine ausreichend lange Gültigkeitsdauer besitzt).
- ein aktuelles biometrisches Passfoto.
- Studienbescheinigung für das laufende bzw. folgende Semester.
- einen Finanzierungsnachweis (also eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, woraus der Lebensunterhalt bestritten wird, wie z.B. Unterhaltserklärung von Verwandten, Kontoauszug eines Girokontos oder ein Sparbuch, Bescheinigung von Heinzelmännchen o.ä., Stipendienbescheinigung); bitte Fotokopien mitbringen!
- Krankenversicherungsnachweis
- Bei Gastwissenschaftler tritt an die Stelle der Studienbescheinigung und des Finanzierungsnachweises ein Arbeitsvertrag
| Visa-Service der Technischen Universität Berlin |
| Ort: Raum H51 im Hauptgebäude Zeit: Freitag 10-15 Uhr Termine werden in der Zeit von 11 bis 14.30 Uhr angeboten und können während der regulären Bürosprechzeiten (siehe unter 'Aktuelles') persönlich oder telefonisch vereinbart werden. |
Was sollte ich vor meiner Abreise aus Deutschland beachten?
Bevor Sie Berlin und Deutschland verlassen, sollten Sie die folgenden Formalitäten erledigen:
- Bei der Meldebehörde sollten Sie sich wieder abmelden (maximal eine Woche vor Abreise). Diese Abmeldung ist besonders wichtig, da Ihnen bei Versäumnis ein Bußgeld droht, falls Sie in Zukunft erneut einen Wohnsitz in Deutschland anmelden.
- Kündigen Sie Ihr Bankkonto.
- Kündigen Sie Strom, Wasser, Gas, Telefon, Rundfunkgebühren, Internet (ggf. wird im Wohnheim/Gästehaus einiges davon automatisch für Sie erledigt. Bitte fragen Sie nach).
- Geben Sie Ihre Mensakarte, den Bibliotheksausweis, Bücher, usw. zurück.
- Melden Sie Ihre Kinder im Kindergarten oder in der Schule ab.
- Lassen Sie sich Ihre Kaution ausbezahlen.
- Stellen Sie bei der Post einen Nachsendeantrag.
- Werden Sie Alumni der TU Berlin: Internationales Allumni-Programm
