Inhalt des Dokuments
Versicherung
Krankenversicherung:
Sie und begleitende
Familienangehörige müssen vom ersten Tag an und während der
gesamten Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland bei einer
Krankenversicherungsgesellschaft versichert sein.
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie den
Nachweis einer Krankenversicherung. Die Krankenversicherung muss
mindestens die medizinische Behandlung bei akuter Krankheit und bei
Unfällen abdecken.
Haftpflichtversicherung:
In Deutschland kann jeder für seine verursachten Schäden an
Dritten haftbar gemacht werden. Eltern haften für Ihre Kinder. Es ist
daher üblich, eine private (Familien-)Haftpflichtversicherung
abzuschließen, um sich gegen Forderungen zu versichern, die anderen
durch unabsichtlich verursachte Schäden entstehen.
Beispiele für mögliche
Versicherungen:
- HanseMerkur [1] (Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung)
- ProVisit-Visum [2] (Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung optional)
Unfallversicherung
Sämtliche Mitglieder der TUB sind bei
Unfällen während der Projektarbeiten durch die Unfallkasse Berlin
versichert.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Mitarbeiter im
Privatarbeitsvertrag, die über die Berufsunfallversicherung, die vom
Projektleiter für das einzelne DFG-Vorhaben abzuschließen ist,
versichert sind.
Bei der Ausübung von (ehrenamtlichen)
Tätigkeiten durch Personen, die nicht Mitglied der TUB sind, besteht
im Falle von Unfällen ebenfalls Versicherungsschutz durch die
Unfallkasse Berlin, wenn diese Personen als in den Geschäftsbetrieb
der TUB eingegliedert betrachtet werden können. Der Zeitraum der
Eingliederung kann kurz sein und ggf. auch nur einen Tag betragen
(Bsp.: Vortrag eines Gastwissenschaftlers).
g/auslaendische-gaeste
