TU Berlin

AußenbeziehungenVersicherung

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Versicherung

Krankenversicherung:
Sie und begleitende Familienangehörige müssen vom ersten Tag an und während der gesamten Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland bei einer Krankenversicherungsgesellschaft versichert sein.  Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie den Nachweis einer Krankenversicherung. Die Krankenversicherung muss mindestens die medizinische Behandlung bei akuter Krankheit und bei Unfällen abdecken. 

Haftpflichtversicherung:

In Deutschland kann jeder für seine verursachten Schäden an Dritten haftbar gemacht werden. Eltern haften für Ihre Kinder. Es ist daher üblich, eine private (Familien-)Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen Forderungen zu versichern, die anderen durch unabsichtlich verursachte Schäden entstehen.

Beispiele für mögliche Versicherungen:

  • HanseMerkur (Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung)
  • ProVisit-Visum (Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung optional)

Unfallversicherung

Sämtliche Mitglieder der TUB sind bei Unfällen während der Projektarbeiten durch die Unfallkasse Berlin versichert.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Mitarbeiter im Privatarbeitsvertrag, die über die Berufsunfallversicherung, die vom Projektleiter für das einzelne DFG-Vorhaben abzuschließen ist, versichert sind.

Bei der Ausübung von (ehrenamtlichen) Tätigkeiten durch Personen, die nicht Mitglied der TUB sind, besteht im Falle von Unfällen ebenfalls Versicherungsschutz durch die Unfallkasse Berlin, wenn diese Personen als in den Geschäftsbetrieb der TUB eingegliedert betrachtet werden können. Der Zeitraum der Eingliederung kann kurz sein und ggf. auch nur einen Tag betragen (Bsp.: Vortrag eines Gastwissenschaftlers).

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