Inhalt des Dokuments
Bench Fee
(51,- Euro Betreuungspauschale)
Diese Pauschale soll zur Förderung der internationalen wissenschaftlichen Kooperationen und zur Erleichterung des Aufenthaltes ausländischer Gastwissenschaftler dienen.
Bench Fees werden als Ersatz für die am Institut anfallenden Kosten für Lehre, Forschung, Bücher, Geschäftsbedarf, Telefon usw. bereit gestellt.
Bench Fees werden für jeden vollen Kalendermonat im Jahr gezahlt, den sich ein ausländischer Gastwissenschaftler an der TU Berlin aufhält. Der Aufenthalt von Studenten und Doktoranden kann leider nicht gefördert werden. Ebenso kann keine Auszahlung erfolgen, wenn bereits eine ähnliche Pauschale von einer anderen Institution (z. B. der Alexander-von-Humboldt-Stiftung) gezahlt wird.
Form des Antrags
Formloser Antrag seitens des gastgebenden TU Professors unter Angabe von:
- Titel und Name des Gastwissenschaftlers
- Heimatuniversität/-institution; Stadt; Land
- Zeitraum des Aufenthaltes
- TU-internes Konto, auf das die Pauschale überwiesen werden soll
Auszahlung
Die Zahlung erfolgt auf ein TU-Konto (Lehr- und Forschungsmittel).
Wenn die Umbuchung auf Ihr TU Konto erfolgt ist, erhalten Sie einen Durchschlag der Umbuchung.
