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TU Berlin

Inhalt des Dokuments

Wissenschaftliche Kooperationsverträge

Vor dem Abschluss eines allgemeinen Kooperationsvertrages auf Universitätsebene sollten die Wissenschaftler beider Universitäten eine gute Kooperationsbasis haben und diese auch auf andere Bereiche ausweiten wollen. Verträge auf Fakultätsebene können durch das jeweilige Dekanat abgeschlossen werden.

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