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Wissenschaftliche Kooperationsverträge

Vor dem Abschluss eines allgemeinen Kooperationsvertrages auf Universitätsebene sollten die Wissenschaftler beider Universitäten eine gute Kooperationsbasis haben und diese auch auf andere Bereiche ausweiten wollen. Verträge auf Fakultätsebene können durch das jeweilige Dekanat abgeschlossen werden.

  • Internationale wissenschaftliche Kooperationsverträge [1]
  • Studentenaustauschprogramme der TU Berlin [2]

Ansprechpartnerin

Frau Goldbach
+49-30-314-24267
Hauptgebäude
Raum H 2034
E-Mail-Anfrage [3]

Wichtige Links

  • Präsentationsfolien TU Berlin [4]
  • Partnerhotels [5]
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