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Informationen zur Barrierefreiheit
Menschen mit
Behinderungen stoßen bei der Nutzung von Webangeboten immer wieder
auf technische Barrieren, besonders bei der Zugänglichkeit und
Navigation. Daher hat die Web Accessibility Initiative (WAI) des World
Wide Web Consortiums (W3C) bereits im Jahr 1999
Zugänglichkeitsrichtlinien festgelegt, die behinderten Menschen den
Zugang zum Internet und den darin enthaltenen Informationen
erleichtern sollen. Diese Richtlinien sind auch in die Verordnung zur
barrierefreien Informationstechnik (BITV) eingeflossen, die die
Bundesregierung im Juli 2002 erlassen hat. Sie soll die Neu- und
Umgestaltung öffentlicher Informationsangebote nach dem Gesetz zur
Gleichstellung behinderter Menschen regeln.
Die TU Berlin
hat diese Vorgaben aufgegriffen und im Jahr 2006 bei einer externen
Firma (Aperto) ein Corporate Webdesign inklusive HTML-Styleguide in
Auftrag gegeben. Das Ziel war und ist nach wie vor, die Webseiten
weitestgehend barrierefrei zu gestalten und die Voraussetzungen dafür
schon durch ein entsprechendes Webdesign zu schaffen. Von tubIT wurde
2007 anhand des Styleguides ein TYPO3-Webbaukasten im Corporate Design
programmiert. Dieser macht es Einrichtungen der TUB möglich, relativ
einfach barrierefreie Webseiten im Corporate Design zu erstellen.
Das Corporate Design soll bis spätestens Mai 2009 von den
Einrichtungen der TUB umgesetzt werden.
