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TU Berlin

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Informationen zur Barrierefreiheit

Menschen mit Behinderungen stoßen bei der Nutzung von Webangeboten immer wieder auf technische Barrieren, besonders bei der Zugänglichkeit und Navigation. Daher hat die Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) bereits im Jahr 1999 Zugänglichkeitsrichtlinien festgelegt, die behinderten Menschen den Zugang zum Internet und den darin enthaltenen Informationen erleichtern sollen. Diese Richtlinien sind auch in die Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik (BITV) eingeflossen, die die Bundesregierung im Juli 2002 erlassen hat. Sie soll die Neu- und Umgestaltung öffentlicher Informationsangebote nach dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen regeln.

Die TU Berlin hat diese Vorgaben aufgegriffen und im Jahr 2006 bei einer externen Firma (Aperto) ein Corporate Webdesign inklusive HTML-Styleguide in Auftrag gegeben. Das Ziel war und ist nach wie vor, die Webseiten weitestgehend barrierefrei zu gestalten und die Voraussetzungen dafür schon durch ein entsprechendes Webdesign zu schaffen. Von tubIT wurde 2007 anhand des Styleguides ein TYPO3-Webbaukasten im Corporate Design programmiert. Dieser macht es Einrichtungen der TUB möglich, relativ einfach barrierefreie Webseiten im Corporate Design zu erstellen.
Das Corporate Design soll bis spätestens Mai 2009 von den Einrichtungen der TUB umgesetzt werden.

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