Inhalt des Dokuments
Datenschutzbeauftragte der TU Berlin
Aufgaben
Die TU Berlin ist zum Schutz personenbezogener Daten nach Maßgabe des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG) verpflichtet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn eine Rechtsvorschrift sie erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat. Da eine Einwilligung der Betroffenen in der Regel nicht vorliegt, muss die Datenverarbeitung in der Verwaltung, aber auch in den anderen Bereichen der TUB auf eine Rechtsgrundlage gestützt werden können.
Diese Rechtsgrundlagen können sich aus den unterschiedlichsten Regelwerken ergeben, z.B. aus dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) [1] oder dem Landesbeamtengesetz, aus der Studentendatenverordnung, aus Satzungen der TU Berlin, aus Tarifverträgen oder Dienstvereinbarungen.
Sind Fragen zur Zulässigkeit der Datenverarbeitung zu klären, muss man also wissen, wo die notwendige Rechtsgrundlage gefunden werden kann. Deshalb soll an dieser Stelle auf die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung [2] an der TUB hingewiesen werden. Außerdem finden Sie einen Überblick über Rundschreiben der TUB zum Thema Datenschutz. Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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Frau Hiller314-21784
K 3 DS
Raum H 1017
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