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Nachwuchsförderung
Elsa-Neumann-Stipendium des Landes Berlin (ehemals NaFöG-Stipendium)
Nach dem Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Nachwuchsförderungsgesetz - NaFöG) können Stipendien zur Vorbereitung auf die Promotion und zum Abschluß einer weit fortgeschrittenen Dissertation beantragt werden.
Die Antragsteller/innen müssen weit über dem Durchschnitt liegende Leistungen mit dem Hochschulabschluss nachweisen. Das Promotionsvorhaben muss, bezogen auf das jeweilige Fachgebiet, einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lassen.
Ein Informationsheft mit dem Gesetzestext, das Antragsformular (auch online verfügbar), sowie weitere Informationen und Formulare erhalten Sie bei einem persönlichen Gespräch und auf der Internetseite der Geschäftsstelle der Vergabekommission an der FU.
Der Abgabetermin (Ausschlusstermin) für die NaFöG-Anträge ist jeweils Mitte April und Oktober. Die genauen Termine (Ausschlussfristen) sind jeweils aktuell dem Informationsheft zu entnehmen.
Öffnungszeiten
Dienstag und Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Nachwuchsförderungsgesetz - NaFöG)
Weitere Informationen
Weitere Informationen rund um das Thema Promotion einschließlich Hinweisen zu Ansprechstellen, Finanzierungsmöglichkeiten und fachübergreifenden Kursangeboten erhalten Sie beim Nachwuchsbüro TU-DOC. Dort können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.