Inhalt des Dokuments
Nachwuchsförderung
Elsa-Neumann-Stipendium des Landes Berlin (ehemals NaFöG-Stipendium)
Nach dem Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Nachwuchsförderungsgesetz - NaFöG) können Stipendien zur Vorbereitung auf die Promotion und zum Abschluß einer weit fortgeschrittenen Dissertation beantragt werden.
Die Antragsteller/innen müssen weit über dem Durchschnitt liegende Leistungen mit dem Hochschulabschluss nachweisen. Das Promotionsvorhaben muss, bezogen auf das jeweilige Fachgebiet, einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lassen.
Ein Informationsheft mit dem Gesetzestext, das Antragsformular (auch online verfügbar), sowie weitere Informationen und Formulare erhalten Sie bei einem persönlichen Gespräch und auf der Internetseite der Geschäftsstelle der Vergabekommission [1] an der FU.
Abgabetermin für Anträge
Die Abgabetermine für Anträge zum
Elsa-Neumann-Stipendium sind regelmäßig im April und November des
Jahres. Der nächste Abgabetermin ist am 12.04.2013 bis 12:00 Uhr
(Ausschlusstermin).
Öffnungszeiten
Dienstag
und Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
und nach
Vereinbarung
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Nachwuchsförderungsgesetz - NaFöG)
Weitere Informationen

[2]- © TU Berlin
Weitere Informationen rund um das Thema Promotion einschließlich Hinweisen zu Ansprechstellen, Finanzierungsmöglichkeiten und fachübergreifenden Kursangeboten erhalten Sie beim Nachwuchsbüro TU-DOC [3]. Dort können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
Ansprechpartnerin
Frau Hördt314-23929
K 36
Raum H 1038
E-Mail-Anfrage [4]
Quicklinks
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