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Nachwuchsförderung

Elsa-Neumann-Stipendium des Landes Berlin (ehemals NaFöG-Stipendium)

Nach dem Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Nachwuchsförderungsgesetz - NaFöG) können Stipendien zur Vorbereitung auf die Promotion und zum Abschluß einer weit fortgeschrittenen Dissertation beantragt werden.

Die Antragsteller/innen müssen weit über dem Durchschnitt liegende Leistungen mit dem Hochschulabschluss nachweisen. Das Promotionsvorhaben muss, bezogen auf das jeweilige Fachgebiet, einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lassen.

Ein Informationsheft mit dem Gesetzestext, das Antragsformular (auch online verfügbar), sowie weitere Informationen und Formulare erhalten Sie bei einem persönlichen Gespräch und auf der Internetseite der Geschäftsstelle der Vergabekommission [1] an der FU.

Abgabetermin für Anträge

Die Abgabetermine für Anträge zum Elsa-Neumann-Stipendium sind regelmäßig im April und November des Jahres. Der nächste Abgabetermin ist am 12.04.2013 bis 12:00 Uhr (Ausschlusstermin).

Öffnungszeiten

Dienstag und Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Nachwuchsförderungsgesetz - NaFöG)

Weitere Informationen

Bild
Lupe [2]

Weitere Informationen rund um das Thema Promotion einschließlich Hinweisen zu Ansprechstellen, Finanzierungsmöglichkeiten und fachübergreifenden Kursangeboten erhalten Sie beim Nachwuchsbüro TU-DOC [3]. Dort können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Ansprechpartnerin

Frau Hördt
314-23929
K 36
Raum H 1038
E-Mail-Anfrage [4]

Fax 314-26922

Quicklinks

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