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Registrierte Vereinigungen
Vereinigungen von Mitgliedern der TU Berlin können sich beim Präsidenten (K 36) registrieren lassen: Voraussetzungen für die Registrierung ist, dass bestimmte organisatorische Bedingungen, die in der Registrierordnung (PDF, 26,8 KB) geregelt sind, erfüllt werden.
Registrierte Vereinigungen erhalten nach Maßgabe besonderer Regelungen Unterstützungen u.a. durch Bereitstellung von Veranstaltungsräumen.
Das Muster einer Vereinssatzung können Sie hier herunterladen Muster-Satzung (PDF, 96,2 KB).