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Was ist Akademische Selbstverwaltung?
Die Berliner Hochschulen regeln ihre Angelegenheiten nach dem Prinzip der Akademischen Selbstverwaltung. Die wesentlichen Organe dieser Selbstverwaltung sind die Fakultätsräte, der Akademische Senat [1] (AS), der Erweiterte Akademische Senat [2] (EAS), das Kuratorium [3] (KU) und das Präsidium [4].
Rechtsgrundlagen
Grundlagen für die Zusammensetzung und die Aufgaben dieser Organe sind das Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin BerlHG [5], die Grundordnung der TU Berlin GrO-TU (PDF, 415,7 KB) [6] und ergänzend die jeweilige Geschäftsordnung.
Die Wahlen zu den Gremien der Akademischen Selbstverwaltung werden - soweit nicht anders geregelt - vom Zentralen Wahlvorstand [7] der TU Berlin (ZWV) durchgeführt.
Wo finden Sie uns?
Das Referat K 3 hat seine Räume im alten Hauptgebäude [8] der TU Berlin, Strasse des 17. Juni 135, 10623 Berlin. Den Kernbereich des Referates und die Referatsleiterin finden Sie in der ersten Etage in den Räumen H 1037 - 1042. Detaillierte Informationen dazu enthält die Seite Ansprechpartner [9].
Quicklinks
- Sitemap K3 [10]
- Ansprechpartner [11]
- Stichwortindex K3 [12]
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