TU Berlin

Evaluation von LehrveranstaltungenUniZensus an der TU Berlin

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Evaluationssatzung der TU Berlin

Die TU Berlin hat im AS eine allgemeine Evaluationssatzung beschlossen. Diese wurde vom Land Berlin bestätigt und erschien im Amtlichen Mitteilungsblatt der TU Berlin (06/2009) am 05.08.2009.

Die Evaluationssatzung regelt alle mögliche Formen der Evaluation an der TU Berlin. Dazu gehören auch Studierendenbefragungen im Rahmen der Lehrveranstaltungsevaluation.

Die Satzung finden  Sie als Auszug aus dem amtlichen Mitteilungsblatt hier (PDF, 32,1 KB).

Berliner Hochschulgesetz zur Lehrevaluation

Das Berliner Hochschulgesetz - BerlHG (in der ab 03.06.2011geltenden Fassung) legt in § 6 A. 4 folgendes fest:

§ 8a Qualitätssicherung und Akkreditierung

  (1) 1Die Hochschulen stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass ihre Arbeit insbesondere in Forschung und Lehre und bei der Durchführung von Prüfungen den anerkannten Qualitätsstandards entspricht. 2Wesentlicher Bestandteil des hochschulinternen Qualitätssicherungssystems ist die regelmäßige Durchführung von Evaluationen, insbesondere im Bereich der Lehre. 3Die Studenten und Studentinnen und die Absolventen und Absolventinnen sind bei der Evaluation der Lehre zu beteiligen. 4Die Mitglieder der Hochschulen sind zur Mitwirkung an Evaluationsverfahren, insbesondere durch Erteilung der erforderlichen Auskünfte, verpflichtet.

  (4) Die Ergebnisse der Lehrevaluation und der Akkreditierungen müssen in geeigneter Weise hochschulintern veröffentlicht werden.

 

 

alte FASSUNG

Das Berliner Hochschulgesetz - BerlHG (in der ab 1. April 2009 geltenden Fassung) legt in § 6 A. 4 folgendes fest:

Lehrevalution auf Bundesebene

Das  Hochschulrahmengesetz regelt in § 6:

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