Inhalt des Dokuments
Fakultätsrat der Fakultät III
Aufgaben
Der Fakultätsrat (FKR) ist das zentrale Beschlussorgan der Fakultät und grundsätzlich für alle Aufgaben der Fakultät zuständig, soweit nicht anderen Gremien oder Funktionsträgern zugewiesen, dazu gehören insbesondere
• Erlass von Rechtsvorschriften (z.B. Prüfungsordnung und Studienordnung),
• Koordination von Lehre und Forschung, Maßnahmen zur Sicherstellung des
notwendigen Lehrangebots,
• Verteilung und Verwaltung der Ressourcen der Fakultät (Personalstellen, Sachmittel),
• Vorschläge für alle Personalentscheidungen, soweit die betroffenen Personen nicht den Instituten zugewiesen sind.
Der Fakultätsrat kann Kommissionen zu seiner Beratung einsetzen und einzelne Fakultätsmitglieder zu Fakultätsbeauftragten zur Erledigung bestimmter Aufgaben bestellen. Angelegenheiten der laufenden Verwaltung kann er dem Dekan zur selbständigen Erledigung übertragen.
Zusammensetzung der Mitglieder der Statusgruppe Akademische Mitarbeiter/ MitarbeiterinnenAkademische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
| Vertreter/innen
|
|---|
Baumgarten
| Kastner, Krien, Götz, Götze, Sammet, Hennig, Hofmann, Mittermaier
|
Fleßner
| Kastner, Krien, Götz, Götze, Sammet, Hennig, Hofmann, Mittermaier
|
Zusammensetzung der Mitglieder der Statusgruppe Sonstige Mitarbeiter/ MitarbeiterinnenSonstige Mitarbeiterinnen
| Vertreter/innen
|
|---|
Manteuffel
| Neukamp, Gebauer, Wilcopolski
|
Blochwitz,
| Neukamp, Gebauer, Wilcopolski
|
Zusammensetzung der Mitglieder der Statusgruppe Studenten/ StudentinnenStudierende
| Vertreter/innen
|
|---|
Kraus
| Frank, Davulcu, Weiß, Strenge, Pufahl, Überschaer, Stefanowski, Meyer-Kahlen, Hähnel, Papathanasious, Buntrock
|
Taube
| Schwarz, Frank
|