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Fakultät III ProzesswissenschaftenFAQ

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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Fragen zur Zulassung und Immatrikulation

Erste Anlaufstelle bei Fragen zum Thema Zulassung und Immatrikulation ist der Studierendenservice.
Für Fragen, die die Bewerbung für einen Bachelorstudiengang betreffen, ist der Servicebereich Bachelor zuständig.
Für Fragen, die die Bewerbung für einen Masterstudiengang betreffen, ist der Servicebereich Master zuständig.

Bewerbung für einen Masterstudiengang bei noch nicht vorliegendem 1. berufsqualifizierendem Hochschulabschluss

Informationen für BewerberInnen für einen Masterstudiengang, die zum Bewerbungsschluss noch keinen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nachweisen können, gibt es hier.

Fragen zum Thema Prüfungen

Viele Fragen zum Thema Prüfungen (Öffnungszeiten des Prüfungsamtes, Abschlusszeugnisse und Urkunden, Nebenhörer, Leistungsnachweise, Anmeldung und Rücktritt von Prüfungen, Abschlussarbeiten, etc.) werden hier beantwortet.

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