Inhalt des Dokuments
Anschrift:
Technische Universität Berlin
Fakultät I - Geisteswissenschaften
Fakultätsverwaltung
Sekr. H 36
Raum H 3043 (Altbau Ostflügel)
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Für Rückfragen:
Monika Schweichler
Tel.: +49 (0)30 314 73248
E-Mail: monika.schweichler@tu-berlin.de
Ina Kubis
Tel.: +49 (0)30 314 22201
E-Mail: ina.kubis@tu-berlin.de
Sprechzeiten: nur nach Vereinbarung
Laufzettel für Promotionsverfahren
(PromO Dr. phil. vom 23.10.2006 in Kraft seit 16.04.2008)
Laufzettel zum Herunterladen (DOC, 36,5 KB)
- 1. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen (§ 3 PromO)
Sie stellen an den Dekan der Fakultät I einen formlosen Antrag auf „Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen" zur/zum Dr. phil. an der Fakultät I mit Angabe des Fachgebietes der Promotion.
Als Anlagen fügen Sie bitte bei:- beglaubigte Kopie ihres wissenschaftlichen Hochschulabschlusses
(im Sekr. H 36, Raum H 3043 oder H 3042 kann Ihnen kostenlos eine Kopie beglaubigt werden)
- Lebenslauf
- beglaubigte Kopie ihres wissenschaftlichen Hochschulabschlusses
- 2. Anmeldung (§ 4 PromO)
Sie stellen einen formlosen Antrag an den Dekan der Fakultät I auf „Annahme Ihrer Anmeldung zur Promotion", in dem Sie den Arbeitstitel Ihrer Dissertation und das Fachgebiet der Promotion nennen.
Als Anlagen fügen Sie bitte bei:- Beschreibung des in Aussicht genommenen Dissertationsthemas mit Unterschrift eines/r Betreuers/in (Exposé)
- einen Arbeits- und Zeitplan
- eine Erklärung, dass die geltende Promotionsordnung bekannt ist
1. und 2. können in der Regel (z. B. wenn der Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule mit Promotionsrecht abgelegt wurde) zusammen beantragt werden.
- 3. Zulassung (§§ 5 und 6 PromO)
Sie stellen einen Antrag an den Dekan der Fakultät I auf „Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens".
Als Anlagen fügen Sie bitte bei:- min. 3 Exemplare der gebundenen Dissertationsschrift
- und ein elektronisch erzeugtes PDF-Exemplar der Dissertationsschrift
- tabellarischen Lebenslauf
- 4 Erklärungen gem. § 5, Absatz 1, Ziffer 1, 5, 6 und 7
- Vorschläge für zwei Berichter/innen, davon mindestens ein(e) hauptamtliche(r) Professor/in der Fakultät I (die Wahl der Berichter ist zu begründen)
- evtl. Nachweis der Zulassungsauflagen
- 4. Wissenschaftliche Aussprache (§ 8 PromO)
Nach Eröffnung des Promotionsverfahrens und Eingang der Gutachten in der Fakultätsverwaltung vereinbaren Sie mit den Gutachtern/innen und der/dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses den Termin für die Wissenschaftliche Aussprache und teilen Sie diesen der Fakultätsverwaltung spätestens 15 Tage vor dem Termin der Wissenschaftlichen Aussprache schriftlich mit. - 5. Veröffentlichung (§ 9 PromO)
Nach der Wissenschaftlichen Aussprache müssen Sie Ihrer Veröffentlichungspflicht nachkommen. Ein von einer/einem der Gutachter/innen unterschriebenes „abstract" von nicht mehr als einer maschinengeschriebenen Seite ist anzufertigen. Je ein Exemplar erhalten die Fakultätsverwaltung, die Mitglieder des Promotionsausschusses und die Universitätsbibliothek. Die Pflichtexemplare sowie das unterschriebene „abstract" müssen in der UB-Dissertationsstelle (UB in der Fasanenstraße 88) abgegeben werden. Sie erhalten von der UB-Dissertationsstelle eine Empfangsbescheinigung, die Sie in der Fakultätsverwaltung (Str. des 17. Juni 135, Raum H 3043) vorlegen, wo Ihnen dann die Promotionsurkunde ausgehändigt wird.
Vordrucke, Musterbriefe
Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung eines Promotionsverfahrens gem. §§ 3, 4 und für die Eröffnung des Promotionsverfahrens gem. §§ 5, 6 folgende Vordrucke:
Anmeldung eines Promotionsverfahrens gem. §§ 3 und 4 PromO (PDF, 346,0 KB)
Eröffnung des Promotionsverfahrens gem. §§ 5 und 5 PromO (PDF, 371,1 KB)
Sollte es nicht möglich sein die PDF-Datei (s.o.) am PC zu bearbeiten, verwenden Sie bitte folgende Musterbriefe:
Anmeldung eines Promotionsverfahrens gem. §§ 3 und 4 PromO (DOC, 24,0 KB)
Eröffnung des Promotionsverfahrens gem. §§ 5 und 6 PromO (DOC, 24,5 KB)
Erklärungen gem. § 5 PromO
Beizufügende Anlage zur Eröffnung eines Promotionsverfahrens (s. Punkt 3 Laufzettel):
Erklärungen gemäß § 5 Abs. 1 Ziffer 1, 5, 6 u. 7 (DOC, 22,5 KB)
