Inhalt des Dokuments
Hinweise zu Anträgen auf Exkursionen
Als Exkursionen [1]
gelten Studienfahrten/Lehrveranstaltungen zur Ausbildung der
Studierenden an einem anderen Ort. Die Leitung von Exkursionen kann
grundsätzlich nur von Universitätsmitgliedern übernommen werden,
die zum hauptberuflichen, wissenschaftlichen Personal der TUB
gehören. Eine Ausnahme bilden Lehrbeauftragte nach Ausfüllen einer
zusätzlichen Erklärung (DOC, 27,5 KB) [2].
Jede Exkursion
- ob mit oder ohne finanziellen Zuschuss - benötigt eine Genehmigung
durch die Fakultät (Sekr. H 36).
- Exkursionen mit Zuschuss der Fakultät [3] (Antragstellung bis 31. Jan. d. J.)
- Exkursionen mit Zuschuss aus der eigenen Kostenstelle [4]
- Exkursionen ohne Zuschuss [5]
Dateilinks
- Allgemeine Grundsaetze fuer die Durchfuehrung von Exkursionen (PDF, 25,1 KB) [6]
- Erklärung nebenberufl. wiss. Personal (DOC, 27,5 KB) [7]
Kontakt
Technische Universität BerlinFakultät I - Geisteswissenschaften
Sekr. H 36
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Gabriela Brünner
Tel.: 030 314-73201Fax: 030 314-24620
gabriela.bruenner@tu-berlin.de [8]
gemeine_Grundsaetze_fuer_die_Durchfuehrung_von_Exkursio
nen.pdf
l_rung_nebenberufl._wiss._Personal.doc
ntraege/exkursionen/exk_fakultaetszuschuss/
ntraege/exkursionen/exk_kostenstellenzuschuss/
ntraege/exkursionen/exk_ohne_zuschuss/
gemeine_Grundsaetze_fuer_die_Durchfuehrung_von_Exkursio
nen.pdf
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