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Hinweise zu Anträgen auf Exkursionen
Als Exkursionen gelten Studienfahrten/Lehrveranstaltungen zur Ausbildung der Studierenden an einem anderen Ort. Die Leitung von Exkursionen kann grundsätzlich nur von Universitätsmitgliedern übernommen werden, die zum hauptberuflichen, wissenschaftlichen Personal der TUB gehören. Eine Ausnahme bilden Lehrbeauftragte nach Ausfüllen einer zusätzlichen Erklärung (DOC, 27,5 KB).
Jede Exkursion - ob mit oder ohne finanziellen Zuschuss - benötigt eine Genehmigung durch die Fakultät (Sekr. H 36).
- Exkursionen mit Zuschuss der Fakultät (Antragstellung bis 31. Jan. d. J.)
- Exkursionen mit Zuschuss aus der eigenen Kostenstelle
- Exkursionen ohne Zuschuss