Inhalt des Dokuments
Hinweise zu Anträgen auf Lehraufträge
Die Fakultät I vergibt semesterweise Lehraufträge. Dabei gibt es ein festgesetztes Budget, das nur in besonderen Ausnahmefällen überschritten werden kann.
Anträge sind bis 31. Mai bzw. 31. Dez. d. J. für das jeweils folgende Semester zu stellen.
Die Anträge sollten folgende formale Angaben enthalten:
- vorgeschlagener Titel der Lehrveranstaltung
- vorgeschlagene/r Lehrauftragnehmer/in
- Umfang der Lehrveranstaltung
- vorgesehenes Entgelt
Bitte benutzen Sie für diese Angaben das vorgesehene Formular (s.u.).
Bitte fügen Sie dem Antrag ein kurzes Schreiben mit einer Begründung der Lehrauftäge bei. Darin sollten die Situation der Lehre im Fachgebiet, die Zuordnung des Lehrauftrags zu Pflicht-/Wahlpflicht-/Wahlangebot und eine Begründung der vorgeschlagenen Inhalte enthalten sein.
Das Dekanat und das Referat für Lehre und Studium beraten auf der Grundlage dieser Angaben über die Anträge und erarbeiten einen Vorschlag zur Mittelverwendung. Nach der Entscheidung im Fakultätsrat werden Sie durch das Dekanat über das Ergebnis informiert.
