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Die folgenden Informationen richten sich ausschließlich an die Fakultät I.
Sollten fakultätsfremde Personen Fragen zu diesem Thema haben, so bitten wir diese, sich damit an ihre zuständige Abteilung zu wenden.
Vielen Dank!
Exkursionen mit Zuschuss der Fakultät
Exkursionen, die von der Fakultät bezuschusst werden sollen, müssen bis spätestens 31. Januar 2012 bei der Fakultätsverwaltung (Sekr. H 36) beantragt (PDF, 19,7 KB)werden.
Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem zeitlichen Ablaufplan (DOC, 23,5 KB).
Beachten Sie dabei bitte unbedingt die Allgemeinen Grundsätze (PDF, 25,1 KB) für die Durchführung von Exkursionen.
Um zu verdeutlichen, wie und in welcher Höhe Zuschüsse geleistet werden dürfen, hilft Ihnen ein kleines Rechenbeispiel (DOC, 36,0 KB).
Spätestens vier Wochen nach Beendigung der Exkursion, muss die Exkursion abgerechnet und bei der Fakultätsverwaltung eingereicht werden.
Hierfür wird folgendes im Original benötigt:
- die vollständig ausgefüllte und von der Exkursionsleiterin/dem Exkursionsleiter unterzeichnete Abrechnung (Verwendungsnachweis (PDF, 565,0 KB))
- alle abzurechnenden Belege (Quittungen, Eintrittskarten etc.)