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TU Berlin

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Magister-Abschlussprüfung

Ablauf der Magisterprüfung

Die Magisterprüfung besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit im 1. Hauptfach (Magisterarbeit) sowie einer Klausur und einer mündlichen Prüfung in jedem Prüfungsfach. Zum Verfahren bei Fächern, die an der FU bzw. HU studiert werden, sind Merkblätter im Sekretariat des Prüfungsausschusses der Fakultät I - MAR 1.031 - bei Frau Rothfuß - erhältlich.

1. Formulare
Die Magisterabschlussprüfung wird als Blockprüfung abgelegt. Es ist nicht möglich, die Magisterarbeit oder Prüfungen in einzelnen Fächern vorzuziehen oder nachzureichen, die Anmeldung findet also gleichzeitig für alle gewählten Magisterfächer statt.

Für die Anmeldung sind folgende Formulare nötig:


Die Ankreuzzettel sind im Sekretariat der Prüfungsausschüsse erhältlich. Auf der "Anlage zur Anmeldung zur Magisterprüfung" müssen vor der Anmeldung die Unterschriften der zwei bzw. drei PrüferInnen der einzelnen Magisterfächer eingeholt werden. Das Thema der Magisterarbeit soll der/die PrüferIn im ersten Hauptfach nach Rücksprache mit dem Kandidaten auf dem entsprechenden Vordruck formulieren, dieser bringt es dann in einem verschlossenen Umschlag bei der Anmeldung zur Prüfung mit.

2. Die Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung ist jederzeit im Büro der Prüfungsausschüsse möglich, besondere Anmeldetermine gibt es nicht. Sie erfolgt beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Bei der Anmeldung ist folgendes mitzubringen:

  • Studentenausweis
  • Studienbuch
  • Zwischenprüfungszeugnis
  • von der Studienordnung geforderte Leistungsnachweise
  • Formblatt mit den Prüferunterschriften und Formblätter für den Nachweis der Studienleistungen
  • das Thema der Magisterarbeit in einem verschlossenen Umschlag


Nach der Zulassung zur Prüfung sind die vom Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse unterschriebenen Formblätter und das Thema der Magisterarbeit der zuständigen Abteilung der zentralen Universitätsverwaltung (= I B 1 H01/02 im Erdgeschoss des Hauptgebäudes) vorzulegen. Diese führt die Prüfungsakte.

Der Vorsitzende setzt die Prüfungskommission ein. Sie besteht aus den von dem Kandidaten benannten Prüfern und einem vom Prüfungsausschuss bestimmten Vorsitzenden.

3. Die Magisterarbeit
Der Prüfer im 1. Hauptfach stellt das Thema der Magisterarbeit. Es sollte vor der Anmeldung zur Prüfung mit dem Prüfer abgesprochen werden, so dass es bei der Anmeldung in einem verschlossenen Umschlag vorgelegt werden kann. Dann wird es dem Kandidaten spätestens 4 Wochen nach Anmeldung durch die Universitätsverwaltung zugesendet.

Am Tag der Zustellung des Themas beginnt die von der MPO §26 (3) festgelegte Bearbeitungsfrist von 4 Monaten.

Die Magisterarbeit ist in zwei Exemplaren bei der Universitätsverwaltung (I B 1) einzureichen. Sie wird vom Prüfer des ersten Hauptfaches und einem zweiten Prüfer bewertet. Der zweite Prüfer wird auf Vorschlag des Kandidaten  vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses benannt.

4. Die Klausuren
Vor Beginn der Klausuren muss die Magisterarbeit mit mindestens „ausreichend" bewertet worden sein.

Nachdem die Magisterarbeit mit mindestens „ausreichend" bewertet wurde, sollten die Klausuren innerhalb von 8 Wochen geschrieben werden.

Klausurtermine werden regelmäßig angeboten und durch Aushang im Büro des Prüfungsausschusses sowie im Internet bekanntgegeben. Weitere Informationen und die Termine finden sich im Merkblatt (PDF, 13,3 KB) zu den Klausuren der Magisterabschlussprüfung.

Der Kandidat muss die Themen für die Klausuren mit seinen Prüfern absprechen, sich je einen Klausurtermin aussuchen und diesen dem Prüfer und dem Sekretariat der Prüfungsausschüsse mitteilen. Er bekommt dann zu jeder Klausur eine schriftliche Einladung.

Jede Klausur dauert vier Stunden. Ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass) ist mitzuführen.

5. Die mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung muss innerhalb von 12 Wochen nach Abschluss der Klausuren abgelegt werden.

Der Studierende sollte den Termin der Prüfung mit den zwei bzw. drei Prüfern und dem Vorsitzenden der Prüfungskommission vereinbaren. Bei Problemfällen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Prüfungsausschüsse, MAR 1.031, Tel.: 314 - 24304. Der Vorsitzende lädt den Kandidaten und die Prüfer dann schriftlich ein.

Die mündliche Prüfung ist eine Blockprüfung: Sie wird für alle Prüfungsfächer gemeinsam vor der Prüfungskommission abgelegt. Dauer: pro Hauptfach 60 Minuten; pro Nebenfach 30 Minuten.

Die Magisterprüfung ist bestanden, wenn die Noten in jedem Prüfungsfach und in der Magisterarbeit „ausreichend" oder besser sind.

6. Bildung der Noten

  • Gewichtung im Hauptfach: 1 (Klausur) zu 2 (mündliche Prüfung),
  • Gewichtung im Nebenfach: 1 (Klausur) zu 1 (mündliche Prüfung)


Gewichtung der Gesamtnote:

  • 3 (Magisterarbeit) zu 4 (Note jedes Hauptfaches) zu 2 (Note jedes Nebenfaches)


7. Das Zeugnis
Das Zeugnis wird etwa acht Wochen nach Abschluß der Prüfung von der Universitätsverwaltung ausgehändigt. Es enthält die Namen der Prüfer, das Thema der Magisterarbeit, die in jedem Fach erzielte Note und die Gesamtnote.

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Magister-Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung besteht im Hauptfach aus einer dreistündigen Klausur und einer 30minütigen mündlichen Prüfung, die in mehrere Teilprüfungen unterteilt sein kann. Im Nebenfach (Magister) muss lediglich eine mündliche Prüfung von 15 Minuten abgelegt werden.

1. Die Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung ist seit Beginn des WS 2010/2011 jederzeit möglich.  Den Termin für die Klausur besprechen Sie im Büro der Prüfungsausschüsse. Den Termin für die mündliche Prüfung besprechen Sie individuell mit Ihrem Prüfer.

Die Anmeldung erfolgt in folgender Reihenfolge:

  1. Formulare herunterladen und ausdrucken oder im Büro der Prüfungsausschüsse (MAR 1.031) holen
  2. Gespräch mit den Prüfern, der Hauptprüfer unterschreibt beide Formulare.
  3. Anmeldung im Büro der Prüfungsausschüsse
  4. Anmeldung im Prüfungsamt für Magister (Raum H 02) vor Ablauf der Anmeldefrist

Bei der Anmeldung im Büro der Prüfungsausschüsse ist folgendes mitzubringen:

eine Studienbescheinigung (der Studentenausweis reicht nicht!),

  • die von der Studienordnung geforderten Sprachnachweise (z.B. Abiturzeugnis),
  • Formblatt mit den Prüferunterschriften und Formblatt für den Nachweis der Studienleistungen
  • alle geforderten Leistungsnachweise und Teilnahmescheine
  • Studienbuch mit allen Einträgen und den geforderten Testaten



Sprechzeiten des Büros der Prüfungsausschüsse:

Mo, Do 09.30 - 12.30, Di 13 - 16 Uhr in Raum MAR 1.031

Sprechzeiten des Prüfungsamtes für Magister:

Mo, Do 9.30 - 12.30, Di 13 - 16 Uhr in Raum H 02


Nach der Zulassung zur Prüfung sind die beiden vom Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse unterschriebenen Formblätter dem zentralen Prüfungsamt vorzulegen. Dieses führt die Prüfungsakte.

2. Die Prüfungstermine
Die Prüfungszeiträume wurde zu Beginn de Ws 2010/2011 aufgehoben.

Die Organisation der schrifltichen Prüfungen übernimmt das Büro der Prüfungsausschüsse, den Termin für die mündliche Prüfung besprechen Sie individuell mit dem Prüfer.

3. Das Zeugnis
Das Zeugnis über die gesamte Magisterzwischenprüfung wird etwa acht Wochen nach Abschluss der Zwischenprüfung im letzten Teilfach (Haupt- oder Nebenfach) von der Universitätsverwaltung ausgehändigt.

Auf ausdrücklichen Wunsch stellt das Prüfungsamt (Raum H01/02) gegen eine Gebühr auch Nachweise über Teilzwischenprüfungen aus.

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Links/Materialien

  • Formulare Zwischenprüfung
  • Formulare Abschlussprüfung

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