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TU Berlin

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Informationen zur W-Besoldung

Seit dem 1. Januar 2005 erhalten Professorinnen und Professoren bei ihrer Neuberufung bundesweit Dienstbezüge nach der Besoldungsordnung W.

Damit ist eine leistungsabhängige Vergabe eines Teils der monatlichen Bezüge verbunden.

Die Dienstbezüge bestehen aus:

  • einem festen monatlichen Grundgehalt (W2 bzw. W3),
  • einem verhandelbaren Berufungsleistungsbezug,
  • einem Berufungsleistungsbezug, der sich in seiner Höhe nach der Satzung der Technischen Universität Berlin für die Vergabe von Leistungsbezügen richtet,
  • sowie ggf. einem Funktionsleistungsbezug.

Weitere Angaben können Sie den Informationsseiten zur W-Besoldung entnehmen.

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