Inhalt des Dokuments
Besoldungszahlung
Noch zwei Dinge sind zu erledigen, dann steht der ersten Gehaltszahlung nichts mehr im Wege: die Dienstantrittsbestätigung sowie die Steuer-Identifikations-Nummer.
Dienstantrittsbestätigung
Die Zahlung Ihrer Bezüge kann sofort veranlasst werden, sobald dem Personalteam die Bestätigung über Ihre Dienstaufnahme - sog. Dienstantrittsmeldung - vorliegt. Bitte erinnern Sie daher die Instituts- oder Fakultätsverwaltung am Tag Ihres Dienstantritts daran, diese Bestätigung umgehend an das zuständige Personalteam zu senden.
Steuer-Identifikations-Nummer
Für die Zahlung Ihrer Bezüge benötigt die Personalstelle darüber hinaus Ihre Steuer-Identifikations-Nummer, um Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Lohnsteuerklasse) beim Finanzamt zu erfragen. Falls Sie mehrere steuerpflichtige Arbeitsverhältnisse in Deutschland haben, benötigen wir außerdem von Ihnen die Angabe, ob Sie an der TU-Berlin das Hauptarbeitsverhältnis oder das Nebenarbeitsverhältnis haben. Im Falle des Nebenarbeitsverhältnisses wird nach der Steuerklasse VI besteuert.
