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TU Berlin

Inhalt des Dokuments

Dienstrechtliche Voraussetzungen

Alle Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer hat die Personalabteilung in einem Merkblatt für Sie zusammengefasst. Als Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer werden Sie grundsätzlich in ein öffentlich-rechtliches Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen. Falls dies ausdrücklich in der Ruferteilung erwähnt ist, ist auch ein Beamtenverhältnis auf Zeit möglich.

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