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Führungszeugnis
Für die Ernennung benötigen Sie ein Führungszeugnis. Das Zeugnis müssen Sie bei Ihrer Meldebehörde beantragen. Bitte achten Sie dabei auf die genaue Bezeichnung Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG zur Vorlage bei einer Behörde. Außerdem ist der Vermerk erforderlich, dass das Führungszeugnis vom Bundeszentralregister direkt an die TU Berlin übersandt wird. Sogenannte persönliche Führungszeugnisse sind für die Ernennung nicht ausreichend.
Gültigkeit
Das Führungszeugnis darf bei Wirksamwerden der Ernennung nicht älter als zwei Monate sein.
Im Ausland
Neuberufene mit Wohnsitz im Ausland können sich bei der für ihren Wohnsitz zuständigen deutschen Vertretung über Möglichkeiten zur Erlangung eines Führungszeugnisses informieren.
Bei Schwierigkeiten
Sollten Sie kein Führungszeugnis erhalten können, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Personalteam. In speziellen Fällen steht der Universität die Möglichkeit offen, das Führungszeugnis direkt beim Bundeszentralregister zu beantragen.
