direkt zum Inhalt springen

direkt zum Hauptnavigationsmenü

Sie sind hier

TU Berlin

Inhalt des Dokuments

Visum - Einreisebestimmungen

Sofern Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann die Erlangung eines Visums bzw. Aufenthaltstitels notwendig sein. Die deutschen Bestimmungen für Einreise und Aufenthalt von Ausländern sind von der jeweiligen Staatsangehörigkeit abhängig und sehr unterschiedlich. Um ein Visum bzw. einen Aufenthaltstitel zu erlangen, sollten Sie mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit rechnen, denn die deutschen Vertretungen müssen mit der hiesigen Ausländerbehörde korrespondieren. Sie sollten sich deshalb frühzeitig mit einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung setzen. Eine Vorklärung ist empfehlenswert, selbst wenn Sie den Ruf noch nicht angenommen haben. Um unabsehbare Schwierigkeiten zu vermeiden, ist eine unmittelbare und ggf. persönliche Klärung Ihrer individuellen Einreisevoraussetzungen bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zwingend erforderlich. Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen entnehmen Sie bitte den Webseiten des Auswärtigen Amtes

Visafreie Einreise

Sollten Sie die Staatsangehörigkeit eines der "Kernländer" der EU, eines der EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz besitzen, benötigen Sie nach den derzeitigen Regelungen für die Einreise und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kein Visum zur Einreise und keinen besonderen Aufenthaltstitel. Sie müssen sich nach Einreise jedoch umgehend bei Ihrer Meldebehörde, in Berlin das für Ihren Wohnort zuständige Bürgeramt, polizeilich anmelden.

Nach oben

Einreise oder Aufenthalt ohne gültige Papiere

Wer ohne gültigen - oder dem Zweck des Aufenthaltes nicht entsprechenden Aufenthaltstitel (z. B. Touristenvisum) einreist oder bei visafreier Einreise keinen erforderlichen Aufenthaltstitel beantragt bzw. erhält, darf keine Arbeit aufnehmen und trägt die Verantwortung für alle aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen, die bis zu einer Ausweisung reichen können. 

Nach oben

Bestätigung über die beabsichtigte Beschäftigung

Zur Vorsprache bei der deutschen Auslandsvertretung brauchen Sie u.a. eine Bestätigung über die beabsichtigte Beschäftigung in Deutschland. Weiterführende Informationen dazu sowie eine entsprechende Bestätigung erhalten Sie von Ihrem Personalteam.

Gesundheitskontrolle

Bitte informieren Sie sich bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland über eventuelle Maßnahmen zur Gesundheitskontrolle, siehe auch Gesundheitliche Eignung.

Zusatzinformationen / Extras

Direktzugang

Schnellnavigation zur Seite über Nummerneingabe