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TU Berlin

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Umzugskosten

Maklergebühren und Umzugskosten können Ihnen im gesetzlichem Rahmen vorgeschriebenen Umfang erstattet werden, wenn Ihnen die Übernahme der Umzugskosten schriftlich zugesagt wurde. Um die Höhe der Erstattungskosten zu ermitteln, müssen zwei Kostenvoranschläge eingeholt werden.

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich bei unseren Team des Servicebereichs Reisekosten über die Modalitäten zu informieren, bevor Ihnen Kosten entstehen. 

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