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Behördliche Anmeldung
Deutsche und ausländische Staatsangehörige müssen sich in den ersten Tagen nach Ankunft bzw. nach dem Wohnungswechsel in Deutschland behördlich anmelden. Dafür sind im Land Berlin die Bürgerämter zuständig. Im Brandenburger Umland wenden Sie sich bitte an das jeweilige Meldeamt Ihrer Gemeinde.
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