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TU Berlin

Inhalt des Dokuments

Budget / Finanzen

Die Ausstattung Ihres Fachgebietes mit Sachmitteln erfolgt im Rahmen der Budgetierung aus den an der Fakultät vorhandenen Ressourcen.

Investive und / oder konsumtive Mittel einschl. Bibliotheksmittel aus Anlass der Berufung

  • Die Zuweisung der Mittel erfolgt ausschließlich an die Fakultät.

  • Es erfolgt keine auf Ihre Person bezogene Berufungszusage, ungeachtet eventuell eingegangener persönlicher Verpflichtungen.

  • Vom Zuweisungsschreiben an die Fakultät erhalten Sie eine Ausfertigung.

Erste Schritte nach Ihrem Dienstantritt:

1. Beantragung der Bewirtschaftungs- bzw. Bestellbefugnis

  • Informationen und Download - hier

2. Erstellung eines Zeitplans für die Inanspruchnahme der Mittel

  • In welchem Zeitrahmen werden welche Summen benötigt?
  • Welche größeren Beschaffungen sind geplant? Wann sind diese geplant?

3. Kontaktaufnahme mit dem Servicebereich Finanzen - III A 21

  • Abstimmung der Mittelzuweisungen entsprechend des Zeitplans unter 2.
  • Beratung in allen Angelegenheiten der Mittelbewirtschaftung sowie allgemeinen finanziellen Fragen

Zu beachten:

  • Konkrete Bedingungen zum Abruf der Mittel, zur Laufzeit, Fälligkeit, Mittelplanung und Übertragbarkeit finden Sie in dem Zuweisungsschreiben.
  • Die Ausstattung erfolgt einmalig und dient als Anschubfinanzierung anlässlich der Berufung.
  • Konsumtive und investive Mittel werden nur befristet für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Übertragung nicht verbrauchter Mittel ist für konsumtive Ausgaben nur einmal und für investive Ausgaben nur dreimal möglich.
  • Die Bibliotheksmittel werden i.d.R. direkt von der Universitätsbibliothek angefordert.
  • Größere Beschaffungen und Entwicklungsvorhaben mit Kosten von mehr als 250.000 Euro (bei Fahrzeugen 100.000 Euro) im Einzelfall sind einzeln zu veranschlagen; andernfalls erfolgt die Veranschlagung in einem Sammeltitel.
  • Für Beschaffungsmaßnahmen über 200.000 Euro sind zwingend Fördermittel nach Art. 91b Abs. 1 Nr. 3 GG oder Art. 143c GG zu beantragen. Bitte beachten Sie hierbei die sehr langen Vorlaufzeiten von ca. sechs Monaten. mehr ...

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Ihre Ansprechpartnerin

Britta Jakob, III A 21
+49 (0)30 314-22869
Hauptgebäude 8. Stock
Raum H 8131