Inhalt des Dokuments
Personalausstattung Ihres Fachgebietes
Ihr Fachgebiet wird grundsätzlich mit Personal aus den an der Fakultät bereits vorhandenen Stellen ausgestattet. Alle Stellen, die in der Berufungsverhandlung Ihrem Fachgebiet zugeordnet wurden, werden stets der Fakultät zugewiesen. Personenbezogene Berufungszusagen können - ungeachtet evtl. eingegangener persönlicher Verpflichtungen - nicht ausgesprochen werden.
Zuweisung
Vom Zuweisungsschreiben an die Fakultät erhalten Sie eine Ausfertigung. Bitte beachten Sie die darin enthaltenen Hinweise, inbesondere hinsichtlich der Dauer der Verfügbarkeit der Personalmittel.
Haushaltsvorbehalt
Die der Fakultät zugesicherte Personalausstattung steht unter dem Vorbehalt einer Änderung durch Auftreten unvorhergesehener Ereignisse mit negativen Auswirkungen auf die Finanzkraft und den Haushalt der TU Berlin. Rechtsgrundlage hierfür ist das Berliner Hochschulgesetz.
