Inhalt des Dokuments
Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Aufgaben der Kommission
Die Hochschulen haben sich verpflichtet, jedem konkreten Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten nachzugehen. Es soll gewährleistet werden, dass wissenschaftliche Tätigkeiten und Ergebnisse nachvollziehbar und ohne Verletzung der Rechte anderer Personen erbracht werden. Ein wissenschaftliches Fehlverhalten wird dann als gegeben angesehen, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder in anderer Weise deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird (§ 2 Abs. 1 der Grundsätze für das Verhalten bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten in der TUB vom 14.07.1999).
Ansprechpartner bei Verdachtsfällen ist in erster Linie der Ombudsmann/die Ombudsfrau. Daneben kann sich ein Ratsuchender/eine Ratsuchende auch unmittelbar an die Mitglieder der Untersuchungskommission wenden. In begründeten Fällen wird ein Untersuchungsverfahren eingeleitet. je nach Ergebnis der Untersuchung entscheidet der Präsident/die Präsidentin über die Folgen.
Ombudsmann
Prof. Dr.-Ing. Matthias RöttingSekr. MAR 3-1
Tel: 314-79520, -29770
Fax: 314-72581
E-Mail-Anfrage [1]
Mitglieder der Kommission
Prof. Dr. Klaus PetermannSekr. HFT 4
Tel.: 314-23346, -22637
Fax: -24626
E-Mail-Anfrage [2]
Sekr. TEL 12-1
Tel.: 314-23295
Fax: -25962
E-Mail-Anfrage [3]
Sekr. KWT 9
Tel.: 314-23893
Fax: -26915
E-Mail-Anfrage [4]
Rechtsgrundlagen
- Grundsätze für das Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten in der Technischen Universität Berlin [5] (Juli 1999)
- Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis [6] (Juli 2002)
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esetze_richt-_leitlinien/grundsaetze_fuer_das_verfahren
_bei_verdacht_auf_wissenschaftliches_fehlverhalten/
esetze_richt-_leitlinien/richtlinien_zur_sicherung_gute
r_wissenschaftlicher_praxis/
