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Versicherungen
Als Versicherung bezeichnet man gemeinhin die Idee einer gemeinschaftlichen Risikoverteilung. Das bedeutet, jeder Versicherte zahlt einen bestimmten Geldbetrag, den Versicherungsbeitrag in einen Topf bei einem Versicherer ein. Sollte einer der Versicherten nun einen Schaden haben, wird der aus diesem Topf beglichen. Das kann nur deshalb funktionieren, weil sich gemäß dem Gesetz der großen Zahlen bei steigender Anzahl von gleichartigen Ereignissen der tatsächliche Ausgang dem erwarteten Ausgang anpasst. Es lässt sich also berechnen, wie wahrscheinlich bestimmte Ereignisse eintreten und demnach auch ein finanzielles Risiko für den Einzelnen bestimmen.
Soweit die Theorie. In der Praxis gestalten sich die Versicherungsverhältnisse jedoch deutlich komplizierter. Denn trotz des Grundprinzips der kollektiven Risikoübernahme stehen sich heutzutage bei Versicherungsverhältnissen zwei diametrale Interessen gegenüber. Zum Einen der Versicherungsnehmer, der ein Interesse an der "Ausschüttung" des Topf hat, und hier ggf. zu Unlauteren Mitteln greifen kann (Versicherungsbetrug) und zum Anderen das Versicherungsunternehmen, das in aller Regel gewinnorientiert ausgerichtet ist und mit dem eingezahlten Geld der Versicherten arbeiten und den Profit maximieren möchte. Diese völlig unterschiedlichen Interessen müssen in der Realität in Einklang gebracht werden.
Grundsätzlich lassen sich Versicherungen nach verschieden Gesichtspunkten kategorisieren. Zunächst kennt man auf die Frage nach der Art des Vertrages. Hier gibt es die Individualversicherung und die Sozialversicherung. Erstere beruht auf einem privatrechtlichen Vertrag und die Andere besteht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen. Bei der Frage, wer versichert ist, unterscheidet man nach Personen und Nichtpersonenversicherungen. Während bei Personenversicherung (zum Beispiel eine Kranken- oder Unfallversicherung) die Person selbst versichert ist, werden bei Nichtpersonenversicherungen Sach- und Vermögenswerte versichert. Beispiele hierfür wären Rechtschutzversicherungen oder Haftpflichtversicherungen, wie etwa Hundehaftpflichtversicherungen.
Ein weiteres Unterscheidungskriterium ist die Frage, ob eine bestimmte Summe oder ein Schaden versichert werden. Summenversicherungen sind in der Regel Lebensversicherungen oder Sterbegeldversicherungen, es gibt aber auch bestimmte Kfz-Versicherungen oder Tierversicherungen in der Form der Summenversicherung. Klassische Schadensversicherungen stellen die Kranken-, Haftpflicht- und die Rückversicherung, eine Versicherung für Versicherer.
Versicherungen schließt man in der Regel über einen Versicherungsmakler ab. Diese Makler vermitteln Versicherungsverträge zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft. Versicherungsmakler sind in der Regel nicht vertraglich an eine Gesellschaft gebunden, sondern stehen als treuhänderische Sachverwalter der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite. Im Gegensatz dazu vertritt ein Versicherungsvertreter eher die Interessen der Versicherung. Das bedeutet nicht, dass ein solcher Vertreter nicht auch objektiv einen Kunden beraten kann, aber wenn es um die juristische Zurechnung von Rechten und Pflichten des Versicherten oder der Versicherungsgesellschaft geht, ist die Rolle des Vermittler von entscheidender Bedeutung.