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TU Berlin

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Budgetierung an der Technischen Universität Berlin

10. Frauenförderung

Die Technische Universität hat bisher an verschiedenen Stellen Frauenförderprogramme eingerichtet. Allen gemeinsam ist das Ziel, den Frauenanteil bei den Studierenden, bei den Wissenschaftlichen Mitarbeitern, bei den Professoren und den sonstigen Mitarbeitern zu erhöhen und zukunftsorientiert eine Gleichverteilung zu erreichen. Um dies zu erzielen, werden Programme mit unterschiedlichen Maßnahmen verschieden gehandhabt. Deshalb ist es schwierig, in dieses bestehende Geflecht ein zentrales Verfahren einzuführen. Trotzdem wird im Rahmen der Budgetierung eine übergreifende Regelung getroffen:

Wird eine Stelle mit einer Frau besetzt, erhält das jeweilige Institut oder die Arbeitsgruppe oder die jeweilige Fakultät von der Zentrale einen Zuschlag von 5 %. Dabei wird bei der Besetzung von Hochschullehrerinnenstellen der Zuschlag errechnet aus 5 % des Durchschnittssatzes der zu besetzenden Stelle und 5 % des Sachausgabenanteils der Budgetsumme aller Fakultäten, dividiert durch die den Berechnungsmodellen zugrundeliegenden Hochschullehrer/innenstellen. Bei Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen, sonstigen Mitarbeiterinnen und Tutorinnen entfällt dieser Zuschlagsanteil. Die persönlichen Bezüge bleiben hiervon unberührt.

Dieses Programm läuft zunächst über drei Jahre mit Beginn der Budgetierung. Die Bereiche erstatten jährlich einen Bericht an den AS. Im Rahmen des Hochschulcontrollings wird das Programm unter Beteiligung der Frauenbeauftragten evaluiert und angepasst. In Bereichen, in denen die gleichberechtigte Partizipation von Frauen und Männern erreicht ist, erlischt es, in den Bereichen, in denen dies nicht der Fall ist, wird es um weitere drei Jahre verlängert. Die Mittel stehen der entsprechenden wissenschaftlichen Einrichtung oder der Arbeitsgruppe zur Verfügung und können über mehrere Jahre angespart werden. (Erläuterungen)

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