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TU Berlin

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Budgetierung an der Technischen Universität Berlin

11. Zentrale Einrichtungen

Die Zentralen Einrichtungen wie die gesamte Universität unterliegen der Reduzierung, die aus den Einsparungen der verschiedenen Strukturpläne der letzten Jahre erfolgen muss. Dies ist bei den Zentralen Einrichtungen bisher nur in Ansätzen realisiert worden und wird deshalb im Rahmen des Budgetierungsverfahrens erfolgen. Alle Zentralen Einrichtungen werden evaluiert und budgetiert (Erläuterungen):

  1. Zentraleinrichtung Hochschulsport (ZEH),
  2. Zentraleinrichtung Rechenzentrum (ZRZ),
  3. Zentraleinrichtung Moderne Sprachen (ZEMS),
  4. Zentraleinrichtung Elektronenmikroskopie (ZELMI),
  5. Zentraleinrichtung Kooperation (ZEK),
  6. Zentraleinrichtung Versuchsanstalt für Wasserbau und Schiffbau (ZE VWS).

Zu 1)

Die Zentraleinrichtung Hochschulsport dient dem Hochschulsport aller Studierenden und der übrigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Technischen Universität. Als solches ist sie eine Einrichtung, die sich einer spezialisierten Budgetierung von einzelnen Gruppen oder Fakultäten oder sonstigen Kriterien entzieht. Sie wird in ihrer Grundausstattung, d .h. im Personalbereich, von der Universität finanziert und erhält außerdem zurzeit den vom Abgeordnetenhaus festgelegten Zuschuss von 10 DM pro Student/in.

Der Unterhalt der Einrichtung, die Finanzierung der sächlichen Aufwendungen und die Finanzierung von nebenamtlichen Mitarbeitern/innen wird schon heute im Sinne der Budgetierung durch Einnahmen in Form von Gebühren erwirtschaftet. Diese Gebühren wurden auf Grund einer Aufforderung des Rechnungshofs überprüft und durch einen Beschluss der Hauptkommission erhöht.

Zu 2)

Die Zentraleinrichtung Rechenzentrum ist in einer Umorientierung begriffen und muss zum Teil ihre Servicefunktionen für die Fakultäten neu gestalten. Zur Zeit gibt es für die Budgetierung noch kein Modell, das die verschiedenen Interessenlagen ausreichend berücksichtigt. Der Präsident hat den Auftrag, zum WS 2000 einen Bericht vorzulegen.

Zu 3)

Die Zentraleinrichtung Moderne Sprachen und die Sprachbörse sollen als eigenständige Einrichtungen in die künftige Fakultät I einbezogen werden. Sie sollen mit einer Grundausstattung, kombiniert mit einer Entgeltordnung, versehen werden, die im Rahmen der Budgetierung die Finanzierung der ZEMS sichern kann. Diese Entgeltordnung muss den verschiedenen Aufgaben, die die ZEMS jetzt hat, gerecht werden, d. h. wenn die ZEMS Studierenden ein Angebot im Rahmen normaler Studienerfordernisse macht, kann diese Entgeltordnung nicht greifen. Alle anderen Angebote sollen künftig durch eine Entgeltordnung geregelt werden.

Zu 4)

Die Zentraleinrichtung Elektronenmikroskopie ist dahingehend zu überprüfen, ob sie entweder auf der Grundlage der Budgetierung in einem Mischverhältnis zwischen Grundausstattung und Budgetierung als Zentraleinrichtung erhalten werden kann oder einer Fakultät zugeordnet wird.

Zu 5)

Die Zentraleinrichtung Kooperation soll entweder als teilautonomer Dienstleister, analog zu WTB, budgetiert, nach einer Evaluierung mit anderen, inhaltlich verwandten Einrichtungen zusammengefasst oder im Rahmen einer anderen Lösung budgetiert werden.

Zu 6)

Über die ZE VWS gibt es einen Kuratoriumsbeschluss vom 18. Dezember 1996. Dieser Beschluss wird an das Budgetierungsverfahren angepasst.

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