Inhalt des Dokuments
Budgetierung an der Technischen Universität Berlin
12. Gemeinsame Kommissionen
Gemeinsame Kommissionen mit Entscheidungsbefugnis gem. § 74 BerlHG zur Regelung von Studiengängen erhalten keine Aufgaben im Rahmen der Budgetierung. Die Budgetierung dieser Studiengänge wird im Rahmen von Zielvereinbarungen mit den jeweils zuständigen Fakultäten geregelt. Diese erhalten für diese Aufgaben ein gesondertes Budget. (Erläuterungen)
