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TU Berlin

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Budgetierung an der Technischen Universität Berlin

13. Übergangsregelungen

Der Präsident wird beauftragt, für kurzfristig auftretende Probleme im Rahmen der Budgetierung, die nicht von den vorliegenden Regelungen erfasst worden sind, Übergangsregelungen zu erlassen, diese dem Akademischen Senat anzuzeigen und sie sobald wie möglich durch Beschluss bestätigen zu lassen. (Erläuterungen)

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