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TU Berlin

Inhalt des Dokuments

Budgetierung an der Technischen Universität Berlin

2. Verfahren

Alle Fakultäten erhalten eine Globalsumme, die aus drei unterschiedlich deckungsfähigen Teilbeträgen besteht:

  • Mittel für konsumtive Ausgaben (Sachmittel),
  • Personalmittel und
  • Mittel für Investitionen.

Alle Sach- und Personalmittel sind untereinander gegenseitig deckungsfähig. Sach- und Personalmittel können in Investitionsmittel umgewandelt werden, nicht aber umgekehrt. Die Möglichkeiten der Rücklagenbildung und der Verwendung von Einnahmen, die eine Fakultät erzielt und die nicht Bestandteil des Haushaltsplans der TUB sind, werden in der Anlage 3 geregelt.

Die Fakultäten müssen künftig ihre Stellenpläne selbst aufstellen. Ausgenommen sind Planstellen (Stellen für Beamte). Für die Haushaltsplanaufstellung ist das Ausweisen einer Stellenzahl, verbunden mit einer Rechnungs- und Veranschlagungssumme, ausreichend.

Stellenpläne und die Übersicht über die Beschäftigungsplanung dienen als Steuerungs- und Kontrollinstrumente. Die Fakultäten sind verpflichtet, beabsichtigte Änderungen, die Auswirkungen auf den Stellenrahmen haben, dem Controlling zeitnah mitzuteilen. Die Einrichtung von Planstellen (Stellen für Beamte) ist nur durch den Haushaltsgeber, d .h. durch das Kuratorium möglich. Dies bedingt, dass Veränderungen im laufenden Haushaltsjahr ausgeschlossen sind. Die Bewirtschaftung und Verausgabung der Mittel wird in der Anlage 3 geregelt. Neben diesen Regeln wird es auch weiterhin interne Ausführungsvorschriften geben, die sich aus der Landeshaushaltsordnung oder anderen übergeordneten Vorschriften ableiten. Sie werden in Rundschreiben geregelt. (Erläuterungen)

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