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TU Berlin

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Budgetierung an der Technischen Universität Berlin

4. Bemessung der Mittelzuweisung

Die Bemessung der Mittelzuweisung im Personalbereich erfolgt grundsätzlich nach dem Strukturplan und wird mit den Durchschnittssätzen der TU Berlin für die jeweiligen Vergütungs- und Besoldungsgruppen multipliziert. Die Soll-Zahlen für Professuren, Akademische Mitarbeiter/innen, Sonstige Mitarbeiter/innen, Tutoren/innen und Studentische Hilfskräfte werden den jeweiligen Ausstattungsplänen entnommen. Dabei wird die Grundausstattung durch Entwicklungspläne bzw. Zielvereinbarungen festgesetzt und die Leistungsausstattung nach Kriterien der Lehr- und Forschungsleistungen ermittelt (FNK-Kriterien s. Anlage 10; LSK-Kriterien: in Arbeit). Die Zahlen für die Personalausstattung werden mit den Durchschnittssätzen der Technischen Universität für die jeweiligen Vergütungs- und Besoldungsgruppen multipliziert. Solange ein "Überhang" zentral festgestellt wird, wird der verteilbare Teil des Gesamtbudgets der TUB um die Summe gekürzt, die erforderlich ist, um den Überhang zu finanzieren (vergleiche Punkt 8). Die Mittel für die Pensionszahlungen werden vorab abgezogen und vom zentralen Dienstleistungsbereich gezahlt. Präsident legt bis Ende des Jahres 2000 einen Bericht zum Soll-Ist-Vergleich im Personalbereich vor, der alle Bereiche der TU umfasst.

Der Präsident gibt jährlich einen Bericht ab, der die Verwendung der Mittel unter dem Aspekt der Durchschnittssätze untersucht. Dabei müssen die Durchschnittssätze der Fakultäten mit den Durchschnittssätzen der Universität verglichen werden und eventuelle signifikante Entwicklungen hinsichtlich der Altersstruktur, geschlechtsspezifischer Merkmale u. ä. dargestellt werden. (Erläuterungen)

1. Lehr-, Forschungs- und Investitionsmittel

In die Verteilungsformel dieser Mittel gehen die Sollausstattungen mit wissenschaftlichem Personal und bis zur Festsetzung neuer fachspezifischer Gewichtungen die zuletzt festgesetzten Verteilungsschlüssel von 1998 ein.

2. IuK-Mittel

Der von der IuK-Kommission entwickelte Schlüssel wird angewendet (Anlage 4). (Erläuterungen)

3. Bibliotheksmittel

Die BWK erarbeitet einen neuen Schlüssel. (Erläuterungen)

4. Übrige Mittel (Lehraufträge)

Der Schlüssel zur Verteilung der Lehraufträge wird angewendet (Anlage 5). (Erläuterungen)

5. Raumverteilung

Für die Raumverteilung gibt es eine Grundausstattung, die nach einem noch festzulegenden Schlüssel ermittelt wird.

Fakultäten, die über weniger Fläche verfügen als der errechnete Bedarf ausweist, erhalten die fehlenden Flächen zugewiesen. Verzichtet eine Fakultät auf ihr rechnerisch zustehende Flächen oder ist eine Zuweisung wegen Fehlens geeigneter Räume nicht möglich, erhält die Fakultät eine Vergütung für die Differenz nach dem jeweils festgesetzten TU-durchschnittlichen Mietpreis, der jährlich neu festgelegt wird.

Für Fakultäten, die einen rechnerischen Flächenüberhang haben, gilt: Fordert die Zentrale die Abgabe von Räumen und möchte die Fakultät die Überhangflächen weiter nutzen, so hat sie nach dem jeweils festgesetzten TU-durchschnittlichen Mietpreis, der jährlich ermittelt wird, Miete für die geforderten Überhangflächen aus ihrem Budget zu zahlen. Bietet die Fakultät Flächen zur Abgabe an, die die Zentrale nicht annimmt, so darf die Fakultät diese Flächen mietfrei nutzen.

Die Fakultäten haben auch in Zukunft die Möglichkeit, Räume an Dritte zu vermieten. Dabei muss der Vertragsabschluss grundsätzlich unter Einbeziehung des Präsidenten geregelt werden, der dafür einen Anteil von 20 % erhält. Der Rest der Mieteinnahmen verbleibt bei der Fakultät.

Die Raumbudgetierung erfolgt ab dem 1. Januar 2002. Dabei werden die Bauunterhaltungsmittel und die Investitionsmittel im Baubereich weiterhin zentral bewirtschaftet.

Die Regelung der Grundausstattung ist im Grundsatzpapier für die Raumausstattung festgelegt (Anlage 7). (Erläuterungen)

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