Inhalt des Dokuments
Budgetierung an der Technischen Universität Berlin
5. Bewirtschaftung, Controlling, Revision
1. Bewirtschaftungsregeln
Für alle Fakultäten gelten einheitliche Bewirtschaftungsregeln, die in der Anlage 3 niedergelegt sind. Weiterhin gelten die Landeshaushaltsordnung, der BAT, der BMT-G, das Bundes- und das Landesbeamtengesetz, das Bundesreisekostenrecht und grundsätzliche Regelungen wie Arbeitsrecht geht vor Haushaltsrecht. Dem Grunde nach unbefristete Beschäftigungsverhältnisse können nicht mit dem Hinweis auf fehlende Mittelverfügbarkeit befristet werden.
2. Berichtswesen
Die Fakultäten geben im Rahmen der Zuweisung der Globalmittel einen Forschungs- und Lehrbericht ab. Anschließend stellen sie die Jahresrechnung fest. Die Berichte sollen knapp und nach einheitlichen Gesichtspunkten gegliedert sein und den Musterberichten des Präsidenten entsprechen. Sie umfassen jeweils den Berichtszeitraum des zurückliegenden Jahres. Bei Zielvereinbarungen umfassen sie die Laufzeit der Zielvereinbarung. Die Prüfung der Berichte durch den Präsidenten erfolgt innerhalb von längstens 2 Monaten. (Erläuterungen)
3. Controlling
Das Controlling prüft die Berichte unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Verwendung der Mittel und dem Aspekt der Entwicklung der Universität als Ganzem. (Erläuterungen)
4. Revision
Die Revision überprüft die Rechtmäßigkeit der Verwendung der Mittel. (Erläuterungen)
