Inhalt des Dokuments
Budgetierung an der Technischen Universität Berlin
6. Wiederbesetzung von Hochschullehrer-/innenstellen
Grundlagen für die Besetzung einer Professoren-/innenstelle in einer Fakultät der Technischen Universität sind
- der geltende Ausstattungsplan der TU für das wissenschaftliche Personal und
- der auf dem geltenden Ausstattungsplan beruhende Entwicklungsplan der Fakultät.
Beabsichtigt eine Fakultät, eine Professoren-/innenstelle gemäß dem geltenden Entwicklungsplan zu besetzen, beantragt sie die Zuweisung dieser Stelle beim Präsidenten. Dieser prüft diesen Antrag und legt ihn mit einem Entscheidungsvorschlag dem Akademischen Senat zur Beschlussfassung vor. Die Zeitspanne zwischen der Beschlussfassung der Fakultät und der des AS darf 3 Monate nicht überschreiten. Wird diese Zeit unbegründet überschritten, so ist die Professoren-/innenstelle automatisch zur Wiederbesetzung und Ausschreibung freigegeben.
Wenn eine Fakultät eine Professoren-/innenstelle gemäß Ausstattungsplan abweichend von ihrem Entwicklungsplan besetzen will, so ist zusätzlich eine entsprechende Änderung des Entwicklungsplanes zu beschließen und mit dem Zuweisungsantrag an den Präsidenten zu leiten. Der Präsident unterbreitet dem AS einen Beschlussvorschlag zur Änderung des Entwicklungsplanes und zur Besetzung der Professur. Der Beschluss des AS hierüber soll innerhalb von vier Monaten erfolgen. Mit einem positiven AS-Votum ist die Professur zur Ausschreibung freigegeben.
Diese Verfahrensmodalitäten gelten nicht für die Besetzung von S-Professorenstellen. (Erläuterungen)
