Inhalt des Dokuments
Budgetierung an der Technischen Universität Berlin
8. Personalüberhang
Bis zum Ende des Jahres 2002 wird der gesamte Personalüberhang zentral finanziert und zentral verwaltet. Soweit sich der Überhang in den Fakultäten befindet, wird er dort gesondert ausgewiesen, soweit er sich in der ehemaligen ZUV befindet, dort zentral ausgewiesen. In der zweiten Hälfte des Jahres 2002 legt der Präsident einen Bericht vor, der ausweist, welche Teile des Überhangproblems gelöst sind und welche Fakultäten im Rahmen einer Einzelfallprüfung ihr Überhangproblem nicht selbst lösen können. Bis auf diese Ausnahmen sollen ab dem Jahre 2003 alle budgetierten Einheiten (Fakultäten, zentraler Dienstleistungsbereich, Zentrale Einrichtungen) die Mittel für den Überhang selbst tragen.
Die Mittel zur Finanzierung des Überhangs senken die Auszahlungsraten an die Fakultäten insgesamt. Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, deren Stellen im Überhang sind, erhalten bis zu ihrem Ausscheiden eine sächliche Ausstattung, die der Haushaltsausschuss des Akademischen Senats jährlich festlegt und die bei der Zuweisung der Budgets berücksichtigt werden müssen. (Erläuterungen)
