Inhalt des Dokuments
Budgetierung an der Technischen Universität Berlin
9. Zentraler Service und Dienstleistungsbereich
Für folgende Aufgaben wird ein zentraler Service- und Dienstleistungsbereich gebildet, in dem sich die neuen Fakultätsstrukturen abbilden:
I. Studentische Angelegenheiten (Immatrikulation und Prüfungswesen, zentrale Studienberatung), Akademische Selbstverwaltung
II. Personalverwaltung, Finanzverwaltung und Drittmittelverwaltung
III. Bauverwaltung und Raumverwaltung, Hausverwaltung, Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz
IV. Übrige Angelegenheiten
- Außenbeziehungen
- Betriebsärztin
- Controlling
- Planungsgruppe
- Pressestelle
- Rechtsreferat
- Revision
- Wissenstransfer
V. Zentrale Universitätsbibliothek
Für die Budgetierung der Zentralen Service- und Dienstleistungsbereiche werden zur Bemessung Kennzahlen und Fallzahlen entwickelt. So weit dies von der Aufgabenstellung her nicht möglich ist, müssen Leistungskomponenten entwickelt werden, die eine Erfassung und Bemessung der Leistung möglich machen.
Bis 2001 erstellt der Präsident einen Bericht, der Angaben zu Fallzahlen, Kennzahlen und Leistungskomponenten enthält, eine vollständige Übersicht über die Anzahl der Mitarbeiter in den einzelnen Bereichen aufschlüsselt, eine Übersicht gibt, welche Sparmaßnahmen bisher im Rahmen der Verwaltungsreform eingeleitet wurden und wie durch weitere Rationalisierung Sparmaßnahmen eingeleitet werden können, die die ehemalige Zentrale Universitätsverwaltung im Sinne einer schlanken Verwaltung in einen solchen Zentralen Service- und Dienstleistungsbereich umbildet.
Der Präsident legt künftig pro Jahr einen sog. Dienstleistungsbericht vor, der Angaben enthält über die Verwendung der Mittel, über die Erfüllung der Aufgaben, über Kundenbefragungen und über den Stand der ständigen Reform der zentralen Dienstleistungseinrichtung (Verwaltungsreform). (Erläuterungen)
