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TU Berlin

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Budgetierung an der Technischen Universität Berlin

Präambel

Der Begriff Budgetierung beschreibt die Gesamtheit aller Regelungen, nach denen der Globalhaushalt einer Hochschule an die dezentralen, ebenfalls über Globalsummen verfügenden Entscheidungsträger verteilt bzw. durch die Entscheidungsträger verausgabt wird.

Ziel der Budgetierung ist es, den Autonomiegedanken hochschulintern auch an die Fakultäten weiterzugeben, die Problemnähe die Informationsvorsprünge der dezentralen Einrichtungen zu stärken und die Eigenverantwortung der Fakultäten und der wissenschaftlichen Einrichtungen zu nutzen, um vor Ort die Mittel effizienter und flexibler einzusetzen. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine Entscheidung über die Mittel vor Ort den Mitteleinsatz sparsamer macht, die Motivation der Einrichtung stärkt und das immer noch vorhandene Einsparpotential durch die Entscheidungsträger aktiviert. Darüber hinaus sollen die Verwaltungswege verkürzt, Mehrfachverwaltungen eingespart und durch die größeren Einheiten der Fakultäten der Leistungswillen gestärkt werden. (Erläuterungen)

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